Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die ohne Rücksicht auf tatsächlich erbrachte Leistungen zu diesen Zeiten gezahlt werden, sind nicht gemäß § 3b EStG steuerfrei. Sie können beim Lohnsteuerabzug durch ... Mehr lesen »
Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die ohne Rücksicht auf tatsächlich erbrachte Leistungen zu diesen Zeiten gezahlt werden, sind nicht gemäß § 3b EStG steuerfrei. Sie können beim Lohnsteuerabzug durch ... Mehr lesen »