Anzeigen

  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift und/oder einem elektronischen Medium zum Zwecke der Verbreitung.
  2. Der Vertrag kommt mit der Annahmebestätigung seitens des Verlags zustande. Die Bestätigung eines Auftrags, der ohne Vorlage des Anzeigentextes oder eines Belegmusters erstellt wurde, gilt unter dem Vorbehalt, dass der Verlag gegen den Text oder die Form der Werbung keine Einwendungen erhebt. Bei einem Abschluss über mehrere Veröffentlichungen, zu denen die Texte jeweils nachträglich eingereicht werden, kann der Verlag die Veröffentlichung jeder einzelnen Anzeige oder Beilage wegen Bedenken gegen Text oder Form oder wegen Unvereinbarkeit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass hierdurch der Gesamtabschluss berührt wird.
  3. Der Ausschluss von gleichzeitiger Werbung von Mitbewerbern bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Er kann nur für gleiche oder gegenüberliegende Seiten derselben Ausgabe erfolgen.
  4. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen bzw. bis zu einer Korrektur zurückzustellen, wenn der Inhalt gegen ein Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt.
  5. Enthält der Auftrag keine Vorschriften über die Höhe und Breite einer Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers verfahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die tatsächliche Abdruckgröße zu Grunde gelegt.
  6. Grundsätzlich werden Anzeigen und Beilagen, sobald die Druckunterlagen oder der Prospekt verfügbar sind, in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Nummern oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift besteht kein Anspruch, es sei denn, der Auftraggeber hat die Erteilung des Auftrags ausdrücklich von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht und der Verlag hat diese schriftlich bestätigt. Der Verlag kann die Ausführung des Anzeigenauftrags insbesondere bis zur Bezahlung zurückstellen. Der Verlag behält sich des Weiteren ausdrücklich vor, bereits bestätigte Erscheinungstermine der Druckschriften ohne Angabe von Gründen zu verschieben, ohne dass hiervon der Abschluss berührt wird.
  7. Da Beilagen maschinell eingelegt werden, übernimmt der Verlag nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen, wenn die Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und gefalzt angeliefert werden. Bei der Abnahme von angelieferten Beilagen kann die Stückzahl nicht kontrolliert werden; die Unterzeichnung auf dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl.
  8. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht unverzüglich, d.h. spätestens 3 Tage nach Erhalt, zurück, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Lithos u.ä. werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
  9. Der Verlag liefert nach Veröffentlichung kostenlos zwei Belegexemplare.
  10. Die Preise für Anzeigen-, Einhefter- und Beilagenaufträge sind zahlbar im Voraus mit 2% Skonto oder ohne jeglichen Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung. Für eventuell anfallende Postgebühren wird kein Skonto gewährt. Ändern sich die Anzeigenpreise, so gelten die neuen Bedingungen sofort, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde etwas anderes vereinbart. Hiervon unberührt bleiben die für das Insertionsjahr vereinbarten Nachlässe.
  11. Die im Anzeigentarif bestimmten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Insertionsjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Das Insertionsjahr beginnt mit der Veröffentlichung der ersten Anzeige. Wird der Auftrag, für den ein Nachlass beansprucht wird, aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht voll erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspfichten, die Differenz zwischen dem gewährten und dem den tatsächlichen Veröffentlichungen entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten.
  12. Der Werbetreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb der Jahresfrist entsprechenden Nachlass. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn der Auftraggeber bei Fristbeginn einen zum Nachlass berechtigenden Auftrag erteilt hat. Der Anspruch für einen rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
  13. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20% sinkt. Etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
  14. Lithos und sonstige Unterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  15. Für die rechtzeitige Lieferung fertiger und einwandfreier Druckunterlagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Für offensichtlich ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringfügige Farbabweichungen sind systembedingt und können nicht reklamiert werden.
  16. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Ansprüche auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlegers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt hiervon unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag nicht für grobe Fahrlässigkeit bei Erfüllungsgehilfen. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Die Haftung ist jedenfalls auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und durch das für die Anzeige oder Beilage zu entrichtende Entgelt beschränkt. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn der Werbetreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nachfolgenden Anzeige auf die Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlags bleibt in solchen Fällen unberührt. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Aufgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen und für die Umsetzung handschriftlicher Manuskripte übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.
  17. Der Verlag haftet nicht für Schadensersatz- bzw. Regressansprüche, die sich aus Inhalt oder Form einer Anzeige möglicherweise aus wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ergeben können. Für Inhalt oder Form einer Anzeige ist vielmehr der Auftraggeber selbst und allein verantwortlich. Eine Haftung des Verlags ist jedenfalls auf den vorhersehbaren Schaden, der durch das für die Anzeige oder Beilage zu entrichtende Entgelt begrenzt ist, beschränkt.
  18. Gerichtsstand für alle Ansprüche auf Grund eines Anzeigen- oder Beilagenauftrags eines Unternehmens ist Bonn. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen Gerichtsstand im Inland hat.
  19. Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
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Liefer- und Zahlungsbedingungen des VSRW-Verlags

  1. Die Rechnung gilt gleichzeitig als Auftragsbestätigung, durch die der Kaufvertrag zustande kommt. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und dem VSRW-Verlag gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
  2. Lieferung: Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Wahl der Versandart bleibt dem VSRW-Verlag vorbehalten. Lieferungen per Eilpost, Express oder Kurier erfolgen kostenpflichtig nur bei ausdrücklichem Auftrag. Für Lieferverzögerungen durch Transporteure haftet der VSRW-Verlag nicht. Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich. Vom Kunden gewünschte Liefertermine werden nur dann verbindlich, wenn dies der VSRW-Verlag schriftlich bestätigt hat. Der VSRW-Verlag ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferverpflichtung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist das bestellte Werk noch nicht erschienen, wird die Bestellung, wenn möglich, vorgemerkt.
  3. Eigentumsvorbehalt: Der VSRW-Verlag behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
  4. Beanstandungen; Rücknahme: Beanstandungen und Mängel der gelieferten Ware müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt schriftlich beim VSRW-Verlag geltend gemacht werden. Transportgeschädigte Ware kann nur umgetauscht werden, wenn sie in Originalverpackung zurückgegeben wird. Die Rücknahme unfreier Sendungen erfolgt nur bei vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch den Verlag.
  5. Bezugsbedingungen: Für Zeitschriften und Informationsdienste gelten die im Impressum der jeweiligen Zeitschrift bzw. des jeweiligen Informationsdienstes beschriebenen Bezugsbedingungen. Die Annahmeverweigerung von Zeitschriften, Informationsdiensten, Ergänzungslieferungen und Updates gilt nicht als Kündigung. Kündigungen oder Abbestellungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Ausführung der Lieferung im VSRW-Verlag eintreffen.
  6. Bezahlung: Alle Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
  7. Ladenpreis: Die Annahme der Lieferung verpflichtet zur Einhaltung der angegebenen Ladenpreise.
  8. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Bonn, soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

Einsatz von Google Remarketing

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