Kapitalerträge werden grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent besteuert (§ 32d Abs. 1 EStG). Das gilt auch für Zinsen, die eine GmbH einem ihrer Darlehensgeber zahlt, ausgenommen der Fall, dass der Darlehensgeber ... Mehr lesen »
Kapitalerträge werden grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent besteuert (§ 32d Abs. 1 EStG). Das gilt auch für Zinsen, die eine GmbH einem ihrer Darlehensgeber zahlt, ausgenommen der Fall, dass der Darlehensgeber ... Mehr lesen »