Für Beschäftigte in Start-ups und anderen Kleinunternehmen wird es attraktiver, Anteile am Unternehmen ihres Arbeitgebers zu übernehmen. Durch das Fondsstandortgesetz sollen derartige Kapitalbeteiligungen steuerlich stärker gefördert werden. So wurde der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro im Jahr mit Wirkung ab 1.7.2021 auf 1.440 Euro angehoben (§ 3 Nr. 39 EStG).
Zudem wurde für Arbeitnehmer von Start-up-Unternehmen eine neue Regelung aufgenommen (§ 19a EStG), nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden. Die Besteuerung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel erfolgen.
Die Neuregelung gilt für Vermögensbeteiligungen, die nach dem 30.6.2021 übertragen werden.