Alljährlich befragt die BBE media deutschlandweit GmbH-Geschäftsführer nach ihrem Gehalt und weiteren Vergütungsbestandteilen. Die BBE-Gehaltsstrukturuntersuchung ist inzwischen der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab, wenn es um die Angemessenheit des Gesellschafter-Geschäftsführergehalts geht.
In vielen GmbH-Betriebsprüfungen spielt das Gehalt des Geschäftsführers eine wichtige Rolle. Gerade mittelständische GmbHs sind oft inhabergeführt, das bedeutet einer der Gesellschafter ist zugleich Geschäftsführer. Für Geschäftsführer mit Gesellschafterstatus sind die Vergleichsgehälter aus anerkannten Gehaltsuntersuchungen von besonderem Nutzen, um bei der Frage der angemessenen Vergütung vor den Augen des Finanzamts bestehen zu können. Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Status ist eine vorausschauende Vergütungsgestaltung besonders wichtig. Denn nur bei eindeutig und im Voraus getroffenen Vereinbarungen lassen sich verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) vermeiden. Aber auch Minderheitsgesellschafter sollten aus steuerlicher Sicht bei der Gestaltung ihrer Vergütung lieber auf Nummer sicher gehen und ihre Vergütung im Voraus mit der GmbH – vertreten durch die Gesellschafterversammlung – vereinbaren.
Angemessenheit der Geschäftsführer-Vergütung
Diskussionen über die Angemessenheit des Gehalts kommen nicht nur dann auf, wenn der Geschäftsführer Anteile an der Gesellschaft besitzt. Auch bei Fremdgeschäftsführern wird es kritisch, wenn Familienangehörige Anteile an der GmbH besitzen, wenn der Geschäftsführer also eine einem Gesellschafter nahestehende Person ist. Wenn das Gehalt auf den Prüfstand kommt, wird bei nahezu jeder dritten GmbH die Gehaltshöhe der Geschäftsführer als „nicht fremdüblich“ moniert.
Bei der Prüfung der steuerlichen Angemessenheit der Gesamtvergütung von Geschäftsführern ist es inzwischen gängige Praxis der Finanzämter und Finanzgerichte, auf Gehaltsstrukturuntersuchungen anerkannter unabhängiger Institutionen wie die BBE-Vergütungsstudien zurückzugreifen. Wird in einer Betriebsprüfung der GmbH die Angemessenheit des Gesamtgehalts infrage gestellt, befindet sich der GmbH-Chef in einer relativ sicheren Zone, wenn sich seine Gesamtvergütung in der Bandbreite üblicher Geschäftsführergehälter bewegt und somit der externe Gehaltsvergleich gewahrt ist.
Mithilfe der Vergleichsdaten der BBE-Studie können die für die Gehaltsfestsetzung zuständigen Gesellschafter besser einschätzen, welche Vergütung im konkreten Fall finanzamtssicher ist und eine notwendige Anpassung frühzeitig erkennen.
Jahresgesamtbezüge und Tantieme
Die aktuellen Zahlen und Daten beruhen auf einer im Jahr 2021 bundesweit durchgeführten Geschäftsführergehälter-Strukturuntersuchung. Über 2600 Geschäftsführer wurden über ihre aktuelle Verdienstsituation und die Zusammensetzung ihrer Vergütung befragt.
Unter dem Begriff der Jahresgesamtbezüge fallen sämtliche Gehaltsbestandteile und geldwerten Vorteile, die der (Gesellschafter-)Geschäftsführer von der GmbH erhält. Das sind einerseits die feste Jahresgrundvergütung einschließlich Sondervergütungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ferner geldwerte Vorteile wie die private Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens oder Leistungen der GmbH zur betrieblichen Altersversorgung (beispielsweise eine Pensionszusage) und andererseits die variablen Gehaltsbestandteile und hier in erster Linie die gewinnabhängige Tantieme.
Liegen diese Bezüge im Vergleich zu dem, was andere Geschäftsführer vergleichbarer GmbHs verdienen, in der Bandbreite der üblichen Geschäftsführergehälter, ist im Regelfall von der steuerlich erforderlichen Angemessenheit auszugehen.
Betriebsinterner Gehaltsvergleich
Beim betriebsinternen Gehaltsvergleich gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Faustregel, dass ein GmbH-Chef steuerlich gefahrlos das 2,5-Fache des Gehalts verdienen darf, das der zweitbestbezahlte Mitarbeiter der GmbH erhält. Im Wesentlichen wird dieser 2,5-Faktor auch für das Jahr 2021 von der BBE-Gehaltsstudie bestätigt – allerdings mit „Ausreißern“ in drei Wirtschaftszweigen: Im Einzelhandel liegt der Multiplikator bei 2,60, im Großhandel bei 2,63 und im Wirtschaftszweig Dienstleistung sogar bei 2,93.
Weitere gehaltsbildende Faktoren: Geschäftsführerstatus, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg
Was ein GmbH-Geschäftsführer verdient bzw. als Gesellschafter steuerlich unbeanstandet verdienen darf, hängt im Wesentlichen von dem erzielten wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ab. Gehaltsbildende Faktoren sind außer dem Jahresumsatz der GmbH auch die Unternehmensgröße (beispielsweise bemessen nach der Personalstärke), das Arbeitsumfeld und der Verantwortungsgrad des Geschäftsführers (Allein-, Mitgeschäftsführer, Vorsitzender). Dabei ist der Jahresumsatz der GmbH einer der wichtigsten Gehaltsbemessungsfaktoren, wie die aktuelle BBE-Studie auch für das Jahr 2021 belegt.
Im Vergleich zum Vorjahr sind bei umsatzorientierter Betrachtung in der Tendenz höhere Jahresgesamtbezüge zu verzeichnen. So betrug im Jahre 2020 die durchschnittliche Vergütung des Chefs einer GmbH mit einem Jahresumsatz von 1 Millionen Euro bis 2,5 Millionen Euro noch rund 151,434 €. Für das Jahr 2021 ist hier eine Steigerung auf 156,323 € zu verzeichnen. Je nach dem von der GmbH erzielten Jahresumsatz steigt das Geschäftsführergehalt sogar progressiv an. So verdienen Geschäftsführer einer GmbH mit einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro bis 25 Millionen Euro im Durchschnitt mehr als das Doppelte als Geschäftsführer eines Unternehmens mit einem Jahresumsatz bis 1 Millionen Euro. Wenn die GmbH einen Jahresumsatz über 25 Millionen Euro erzielt hat, verdient der Geschäftsführer nahezu das 2,5-Fache dessen, was der Geschäftsführer einer kleinen GmbH an Vergütung erhält. Siehe dazu auch das nachfolgende Schaubild.
Geschäftsführer-Gesamtbezüge nach Wirtschaftszweigen
Nach ihren Gehältern befragt wurden Geschäftsführer von GmbHs aus fünf Wirtschaftszweigen. Das Spektrum der Unternehmen ist dabei so weit gefächert, dass innerhalb der Wirtschaftszweige 63 Branchen ausgewiesen werden: Dienstleistung (18 Branchen), Handwerk (13 Branchen), Industrie (9 Branchen), Einzelhandel (11 Branchen), Großhandel (12 Branchen).
Nach den neuen Daten sind die Vergütungen von GmbH-Geschäftsführern im Vergleich zum Vorjahr im Mittel (Median) gestiegen (+ 2,1%). Wer als GmbH-Chef mit seinen Bezügen über 157.888 € liegt, verdient besser als die Hälfte seiner Geschäftsführer-Kollegen. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 hat sich die Verdienstsituation nahezu durchgängig verschlechtert – im Wirtschaftszweig Dienstleister von im Durchschnitt 174.794 €, auf Jahresgesamtbezüge in Höhe von 173.583 €, im Bereich Einzelhandel von 157.125 € auf nun 154.670 €, im Wirtschaftszweig Großhandel von 192.518 € im Jahr 2020 auf aktuell 187.442 € sowie im Handwerk von 156.248 € auf 152.968 €. Allein im Wirtschaftszweig Industrie haben sich die durchschnittlichen Geschäftsführer-Gesamtbezüge von 228.628 € auf jetzt 239.505 € erhöht.
Spitzenreiter bei den Gesamtbezügen des Jahres 2021 im Durchschnittswert sind trotzdem weiterhin die Geschäftsführer in der Industrie mit Jahresgesamtbezügen von 239.505 €, gefolgt von den Geschäftsführern aus dem Wirtschaftsbereich Großhandel mit Gesamtbezügen von 187.442 €. Am unteren Ende liegen die Geschäftsführer der Handwerks-GmbHs mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtgehalt von 152.968 €.
Die höchste Einzelvergütung erhält ein Geschäftsführer aus dem Wirtschaftszweig Industrie mit Gesamtbezügen von über 1,5 Millionen Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Seite 24 dieses Magazins. Die BBE-Gehaltsstudie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2022“ kann über den Online-Shop des VSRW-Verlags unter
www.vsrw.de bezogen werden.
Der Autor Dr. Hagen Prühs ist Schriftleiter der monatlichen Zeitschrift GmbH-Steuerpraxis. Zudem ist er seit 2005 Herausgeber und Chefredakteur des Wirtschaftsmagazins gmbhchef.
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