Steuervorteile bei der Geldanlage mit ETFs nutzen

Steuervorteil bei Auszahlung von ETFs.

Viele Anleger setzen heutzutage auf ETFs. Diese börsengehandelten Indexfonds gewinnen einen immer größeren Anteil an den Investments der privaten Vermögenslage. Umso wichtiger ist es, sich auch mit den steuerlichen Fragen rund um diese Form der Geldanlage zu beschäftigen. Hier können bei cleverem Vorgehen Steuervorteile genutzt und große Beträge „gespart“ werden.

ETFs weiter auf dem Vormarsch

Wie wichtig ETFs heute schon sind, beweist eine Studie der international tätigen Finanzgesellschaft Blackrock. Die stellte im Mai dieses Jahres fest, dass Deutschland der größte europäische ETF-Markt ist. Die Experten schätzten damals, dass in den folgenden zwölf Monaten noch zwei Millionen weitere Investoren hinzukommen würden.

Und ihre Einschätzung scheint sich zu bewahrheiten. Gemäß Angaben der Anlegerplattform extraETF steigt die Zahl der Sparpläne ebenso wie das Investitionsvolumen insgesamt. Aktuelle wirtschaftliche Probleme wie etwa die Kostensteigerungen im Einzelhandel und bei Energie in Kombination mit der gegenwärtigen Inflation zeigen sich allerdings auch hier: So war beispielsweise im Juni die durchschnittliche Sparrate der Anleger im Vergleich zum restlichen Jahr niedriger. Insgesamt betrachtet setzt sich der Trend zu den ETFs aber fort.

Vor- und Nachteile der ETFs

Es gibt einige Gründe, die zu dieser großen Beliebtheit geführt haben. So sind ETFs ein vergleichsweise kostengünstiger und einfacher Start in die Investmentwelt. Ebenso leicht ist der kurzfristige Ausstieg, wenn die Mittel anderweitig benötigt werden: Als börsengehandelte Finanzprodukte können ETFs jederzeit abgestoßen werden (je nach Marktsituation aber nicht zum gewünschten Preis). Da in ihnen verschiedene Wertpapiere gesammelt werden, sind die finanziellen Risiken zudem geringer als bei Einzelanlagen. Zusätzlich ist das investiere Geld als Sondervermögen vor einer Insolvenz der jeweiligen ETF-Gesellschaft geschützt.

Die Risiken liegen – wie bei allen börsengehandelten Wertpapieren – vor allem in marktüblichen Schwankungen. So kann der Wert der Investition zwischenzeitlich absinken und ggf. braucht es Geduld, um wieder in die grünen Zahlen zu kommen. Ein aktives Krisenmanagement gibt es bei ETFs nicht. Kommt es zu solchen Marktveränderungen greift niemand stabilisierend ein.

Steuervorteil bei Auszahlung nutzen

Investieren Anleger z.B. in ETFs, um sich fürs Alter abzusichern, beginnen sie in der Regel mit Beginn des Ruhestands damit, ihre Anteile in mehreren Schüben zu verkaufen. Dabei gilt – solange alle Investitionen in denselben ETF erfolgten – das Fifo-Prinzip („First in – First out). Das bedeutet, dass Anleger die Anteile, die sie zuerst erworben haben, auch zuerst verkaufen müssen. Dementsprechend werden die Anteile, die am längsten Zeit hatten Kursgewinne zu erzielen, als erstes besteuert. Bei richtiger Planung der Investitionen können Sparer aber auch das Lifo-Prinzip („Last in – First out“) verwenden, das Steuervorteile bietet. Eine Modellrechnung des unabhängigen Finanzratgebers Finanztip zeigt nun, dass dadurch im selben Spar- und Auszahlungszeitraum mehr Nettogewinn übrig bleibt.

Um das zu erreichen können Anleger wie folgt vorgehen: Statt in mehreren Schritten in ein und denselben ETF zu investieren, besparen sie in regelmäßigen Abständen andere ETFs. Dabei bleiben sie ihrem bevorzugten Aktienindex – beispielsweise dem Dax oder dem MSCI World – treu. Die Wertentwicklung ist bei den unterschiedlichen ETF-Anbietern in der Regel nur minimal unterschiedlich. Das Depot besteht durch dieses Vorgehen aber aus mehreren eigenständigen Positionen, wodurch die zuletzt erworbenen ETF-Anteile als erstes verkauft und versteuert werden können. Dadurch bleibt zunächst ein höherer Betrag im Depot, der wiederum zu höheren Renditen führt. Die ältesten und gewinnträchtigsten Positionen werden zuletzt abgegeben und versteuert. Streng genommen handelt es sich beim Lifo-Prinzip also um eine Stundung von Steuern, die zu einem finanziellen Mehrgewinn führt, der dem Sparer zugutekommt.

Zum Autor:

Karsten Köhler, Redakteur beim VSRW-Verlag


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