Viele GmbHs arbeiten mit einem Rechtsanwalt zusammen, den sie mit der Bearbeitung aller rechtlichen Angelegenheiten betrauen, die die Gesellschaft erledigen muss. Dazu gehören u.a. der Entwurf von Arbeitsverträgen, die Beratung in Kündigungsschutzprozessen, die Klärung von Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern sowie die Prozessvertretung. Für derartige Hausanwälte hat der BGH kürzlich ein bedeutsames Urteil gefällt.
Unterlässt es nämlich ein Rechtsanwalt, die Geschäftsführer eines Unternehmens angesichts drohender Insolvenz vor deren eigener persönlicher Haftung zu warnen, kann er auf Schadenersatz haften. Der BGH bejahte diese Haftung, wenn ein Näheverhältnis zu der nach dem Mandatsvertrag geschuldeten Hauptleistung gegeben sei. Ob dies der Fall ist, hänge vom Inhalt des Mandatsvertrags ab. Im Urteilsfall hatte der beklagte Rechtsanwalt eine ehemalige GmbH & Co. KG seit über drei Jahren wiederholt beraten, als diese schließlich Insolvenz beantragen musste.