Ratgeber für Unternehmensgründer: Steuerliche Fallstricke bei der Gründung einer GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, besser bekannt als GmbH, ist eine der häufigsten Rechtsformen, für die sich Unternehmensgründer in Deutschland entscheiden. Eine GmbH bietet gegenüber anderen Rechtsformen zahlreiche Vorteile, wie die Haftungsbeschränkung und steuerliche Begünstigungen.

Daneben existieren auch einige steuerliche Aspekte, die angehende Unternehmensgründer unbedingt beachten sollten, um steuerlichen Fallstricken aus dem Weg zu gehen. In diesem Artikel werden wir ausführlich auf die wichtigsten steuerlichen Gesichtspunkte eingehen, die mit der Gründung und dem Betrieb einer GmbH verbunden sind.

Warum eine GmbH?

Eine Unternehmensgründung als GmbH hat den entscheidenden Vorteil, dass die Haftung für die Gesellschafter auf das Vermögen der GmbH begrenzt wird. Das Privatvermögen bleibt somit geschützt.

Der Steuersatz auf den Gewinn bewegt sich regelmäßig im Bereich von 30 Prozent, sodass eine hervorragende Planung mit den zur Verfügung stehenden, liquiden Mitteln möglich ist.

Gründung und Geschäftsführung einer GmbH

Die Gründung und Geschäftsführung einer GmbH erfordern eine genaue Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Dies beinhaltet die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, die Bestellung eines Geschäftsführers und die Erfüllung von gesetzlichen Meldepflichten. In jedem Fall muss die Gründung notariell beurkundet werden.

Im Gegensatz zum Einzelunternehmen ist der Chef, also der Geschäftsführer, bei der GmbH in einem Angestelltenverhältnis. Für die Tätigkeit als Geschäftsführer zahlt man sich anschließend von der GmbH ein vertraglich festgelegtes Gehalt aus.

Für spezielle Branchen und Geschäftsfelder können spezielle steuerliche und gesellschaftsrechtliche Regelungen gelten. So kann es beispielsweise bei Handwerksbetrieben vorkommen, dass ein Meister beschäftigt wird, der die Ausführung der Leistungen der GmbH beaufsichtigt. Unter Umständen sind steuerliche Optimierungsstrategien möglich, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Ein häufiges Unternehmensziel ist das Ansparen von Kapital für zukünftige Investitionen oder als Altersvorsorge. Hierbei kann eine Holdingstruktur helfen, indem man mehrere GmbHs miteinander kombiniert. Dies erfordert jedoch eine genaue Prüfung und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater.

Kapitalaufbringung, Stammeinlage und Besteuerung

Bei der Gründung einer GmbH müssen die Gründer mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro aufbringen, also 12.500 Euro. Dieses Kapital ist die Basis für die Gesellschaft und schützt Gläubiger im Falle einer Insolvenz.

Sollte kein Kapital in dieser Höhe vorhanden sein, ist auch die Gründung einer Unternehmergesellschaft, kurz UG, möglich. Hier wird für die Gründung nur ein Mindeststammkapital von einem Euro benötigt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kapitaleinbringung nicht zwangsläufig in Form von Bargeld erfolgen muss. Sie kann auch durch Sachwerte erfolgen. In jedem Fall ist eine genaue Einhaltung der Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie der steuerlichen Vorschriften erforderlich, um keine steuerlichen Risiken einzugehen.

Die Einzahlung des Stammkapitals unterliegt nicht der Körperschaftsteuer. Dennoch muss sie in der Buchführung und in der Steuererklärung der GmbH korrekt erfasst werden. Unmittelbar nach der Gründung muss eine sogenannte Eröffnungsbilanz an das Unternehmensregister übermittelt werden.

Sobald die GmbH im gesetzlichen Unternehmensregister eingetragen wurde, sind die Anschrift und Daten der Gesellschafter für jeden einsehbar. Leider treten dann immer wieder vermeintliche Unternehmensregister auf den Plan, bei denen Sie die neue GmbH registrieren sollen. Oft handelt es sich dabei um Abo-Modelle, die mehrere hundert oder gar tausend Euro pro Jahr kosten, deren Eintragung aber nicht verpflichtend ist. Ein erfahrener Steuerberater kennt die gesetzlichen Portale und wird Ihnen dabei helfen, unnötige Kosten durch betrügerische Portale zu vermeiden.

Nach der Gründung

Damit die neu gegründete Kapitalgesellschaft ihr operatives Geschäft aufnehmen kann, muss sie noch dem Finanzamt gemeldet werden. Dies geschieht mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin müssen zahlreiche Angaben über den geschätzten Umsatz, den Gewinn und die Anzahl der Mitarbeiter gemacht werden. Wer sein Geschäftsmodell im Vorfeld anhand eines Businessplans umfangreich ausgearbeitet hat, ist darauf bestens vorbereitet. Im Anschluss an die erfolgreiche Anmeldung der GmbH stellt das Finanzamt die Steuernummer aus, die zukünftig auf allen Ausgangsrechnungen der GmbH abgedruckt sein muss.

Umsatzsteuerpflicht, Vorsteuerabzug und Gewerbesteuer

Grundsätzlich ist eine GmbH umsatzsteuerpflichtig und muss Umsatzsteuer auf ihre erbrachten Leistungen berechnen und an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig hat die GmbH das Recht auf Vorsteuerabzug, was bedeutet, dass die gezahlte Umsatzsteuer auf betriebliche Ausgaben von der Vorsteuer abgezogen werden kann.

Die GmbH und die UG haben gemeinsam, dass sie bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaften sind. Der Gesetzgeber stellt damit deutlich höhere Anforderungen an die Organisation und die Qualität der Buchführung, als dies bei kleinen Einzelgewerbetreibenden der Fall ist. Eine sorgfältige Buchführung ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu minimieren und die Umsatzsteuer korrekt zu behandeln.

Die Gewerbesteuer fällt auf den Gewerbeertrag an und wird von den Gemeinden erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer kann je nach Gemeinde variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Mit der Wahl des richtigen Standorts lassen sich sehr einfach jedes Jahr Steuern sparen.

Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Verlustverrechnung

Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent, die auf den erzielten Gewinn erhoben wird. Auf die Körperschaftsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent erhoben.

Hohe Kosten und Anschaffungen, insbesondere in der Gründungsphase, führen regelmäßig zu Verlusten, dem sogenannten Jahresfehlbetrag. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, die Verluste der Kapitalgesellschaft mit Gewinnen in der Zukunft zu verrechnen. Mit Verlustvorträgen lässt sich bares Geld in Form von verringerten Steuernachzahlungen sparen.

Es besteht aber auch das Risiko, dass sich Verlustvorträge sprichwörtlich in Luft auflösen, wenn Unternehmensanteile gekauft oder verkauft werden. Jede unternehmerische Entscheidung in dieser Richtung muss daher vorher mit dem Steuerberater besprochen werden, da man sonst Gefahr läuft, Geld zu verlieren.

Übertragung von Anteilen und Erbschaftsteuer

Die unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bei der Nachfolgeplanung sollte dies berücksichtigt werden, um steuerliche Risiken zu minimieren. Es gibt jedoch Freibeträge und begünstigte Regelungen, die genutzt werden können, um die Steuerlast zu reduzieren. Um einen Missbrauch der gesetzlichen Freibeträge zu vermeiden, hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorkehrungen im Gesetz verankert. Eine Übertragung sollte lange im Voraus zusammen mit dem Steuerberater geplant werden, damit an dem entscheidenden Tag auch alle steuerlichen Freibeträge ausgeschöpft werden können. Die Übertragung wird im letzten Schritt mit der Abgabe einer Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung dem Finanzamt gemeldet.

Fazit

Die Gründung einer GmbH bietet zahlreiche Vorteile, jedoch auch steuerliche Herausforderungen. Um steuerlichen Fallstricken zu entgehen, ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen helfen, die steuerliche Gestaltung Ihrer GmbH optimal zu planen und steuerliche Risiken zu minimieren. Die Beachtung der genannten steuerlichen Aspekte ist entscheidend, um langfristigen Erfolg und Wachstum für Ihr Unternehmen zu gewährleisten. Ein fundiertes Verständnis dieser Aspekte ist der Schlüssel zur Sicherstellung, dass Ihre GmbH steuerlich auf festen Beinen steht.

Tobias Junges

Tobias Junges ist Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt (FH)

Er unterstützt und berät Unternehmen in Fragen der Steuer und Buchhaltung.

www.mock-alderath-junges.de

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