Freie Unterkunft und Verpflegung: Neue Sachbezugswerte für 2023

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2023. Der Monatswert im Jahr 2023 für die Verpflegung steigt von 270 Euro auf 288 Euro. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Frühstück erhöht sich von 56 Euro auf 60 Euro. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Mittag- oder Abendessen beträgt jeweils 114 Euro (2022: 107 Euro). Die neuen Sachbezugswerte für Verpflegung sind ab dem 1.1.2023 auch bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwenden.

Es entfallen
– auf ein Frühstück 2,00 Euro (2022: 1,87 Euro) und
– auf ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils 3,80 Euro (2022: 3,57 Euro).

Der Monatswert für Unterkunft und Miete erhöht sich ab dem 1.1.2023 auf 265 Euro im Monat. Bei der Unterbringung von zwei Beschäftigten reduziert sich der Betrag auf 159 Euro, bei drei Beschäftigten auf 132,50 Euro und bei mehr als drei Beschäftigten auf 106 Euro. Erfolgt die Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt oder in eine Gemeinschaftsunterkunft, reduziert sich der Wert auf 225,25 Euro im Monat, bei zwei Beschäftigten auf 119,25 Euro, bei drei Beschäftigten auf 92,75 Euro und bei mehr als drei Beschäftigten auf 66,25 Euro. Für Jugendliche und Auszubildende gelten geringere Monatswerte für die Unterkunft. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unzutreffend wäre.

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