Wertschätzen wer Wert schöpft: Neues Lieferkettengesetz in Deutschland

Die Bundesregierung hat ein neues Lieferkettengesetz in Deutschland verabschiedet, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Dieses soll den Schutz aller Arbeitnehmer entlang einer Produktionskette wahren. Doch was genau bedeutet das für die Betriebe und warum ist dieses Gesetz so wichtig?

Was beinhaltet das Lieferkettengesetz?

Ob der Kauf einer frischen Avocado oder des neuesten Smartphones: Alle Produkte haben einen Produktions- und Lieferhintergrund. Dass diese vermehrt globalisierten Lieferketten häufig in Verbindung mit Menschenrechtsverletzungen stehen, gelangt dabei zunehmend in das Bewusstsein der Verbraucherschaft.

Aus diesem Grund werden deutsche Betriebe in Zukunft mit bestimmten Sorgfaltspflichten dazu aufgefordert, die Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten zu wahren. Diese beinhalten u.a. sichere Arbeitsbedingungen, angemessene Entlohnung und die körperliche Unversehrtheit aller Beschäftigten. Um diese Gegebenheiten durchgehend garantieren zu können, müssen Unternehmer verstehen, wie die eigene Wertschöpfungskette im Detail aussieht und wer alles daran beteiligt ist. Gerade bei großen Firmen kann hier schnell mal der Überblick verloren gehen. Regelmäßige Risikoanalysen prüfen diese Sachverhalte – welche direkten und indirekten Zulieferer sind beteiligt? Was sind das für Menschen/
Unternehmen? Können sie faire Arbeitsbedingungen garantieren?

Wen betrifft das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz betrifft Betriebe mit Hauptsitz oder Standort in Deutschland. Es wird in zwei Stufen für folgende Unternehmen eingeführt:

  1. ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten;
  2. ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

Kleine und mittelständische Unternehmen werden im Gesetz nicht explizit erwähnt. Allerdings könnten sie indirekt betroffen sein, wenn sie als Teil einer Lieferkette geprüft werden.

Konsequenzen und Vorbeugung

Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz müssen Betriebe mit rechtlichen Konsequenzen wie Strafzahlungen oder aber auch Reputationsverlusten rechnen. Hier drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 400 Millionen Euro müssen sogar mit Strafzahlungen von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Dadurch soll zukünftig die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, eingedämmt werden.

Im Allgemeinen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Folgende Sorgfaltspflichten sind u.a. im Lieferkettengesetz verankert:

  • Unternehmer müssen ihr Risikomanagement stärker verankern und zudem betriebsinterne Zuständige benennen.
  • Es gibt die Verpflichtung, regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen, um eventuelle Verstöße gegen das Lieferkettengesetz zu evaluieren.
  • Unternehmen müssen eine öffentliche Grundsatzerklärung abgeben, um die konkrete Risikolage ihres Betriebs zu adressieren und die daraus abgeleiteten Präventivmaßnahmen benennen zu können.
  • Im Falle erhöhter Risiken für Verstöße gilt es für Unternehmen, präventive Maßnahmen zu ergreifen, wie z.B. Menschenrechtsklauseln in vertraglichen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern.
  • Infolge des Lieferkettengesetzes werden Unternehmen aufgefordert, Beschwerdeverfahren zu integrieren. Das soll u.a. direkt betroffenen Personen die Möglichkeit geben, Risiken und Verstöße zu melden.
  • Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Maßnahmen zur Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht in einem Bericht zu dokumentieren, welcher Risikoanalysen und diverse Maßnahmen beinhaltet. Hierzu muss dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein jährlicher Bericht vorgelegt werden.

Fazit

Damit Unternehmen nicht von bösen Überraschungen überrollt werden, ist es sinnvoll, sich der Umsetzung des neuen Gesetzes frühzeitig zu widmen. Dazu müssen sämtliche Etappen des Produktionsverlaufs überprüft und nachvollziehbar dargelegt werden. Unter Umständen können Compliance-Tools zur Unterstützung genutzt werden, um die oft komplexen Wertschöpfungsketten zu erfassen. Generell sollte dieses transparente Gesamtbild aber auch für die Zukunft behalten werden, damit einem erfolgreichen, nachhaltigen und fairen Jahr 2023 nichts mehr im Weg steht.

Zur Person

Jens Junak

Country Manager von Creditsafe
Deutschland


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