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Verträge mit ausländischen Unternehmen – Was es zu beachten gibt

(Advertorial) Durch die Digitalisierung ist es heutzutage spielend leicht möglich Kooperationen mit Unternehmen im Ausland einzugehen. Da die Kommunikation und Reichweite vieler Marktteilnehmer durch das Internet stark verbessert haben, sind internationale Kooperationen immer häufiger anzutreffen. Damit Verträge mit ausländischen Unternehmen zum Erfolg führen, gibt es einige Dinge zu beachten.

Internationale Kooperationen bieten Potenzial und Stolperfallen

Kooperationen mit ausländischen Unternehmen bieten für viele deutsche Unternehmer und Unternehmerinnen eine reizvolle Gelegenheit. Sei es, weil man eine Marktlücke im nationalen Markt erkannt hat oder, weil der Partner im Ausland zu besonders günstigen Konditionen produzieren kann, Verträge mit ausländischen Unternehmen sind heute keine Seltenheit mehr.
Wichtig ist es, die rechtliche Lage im Vorhinein abzuklären, da mit ausländischen Partnern nicht automatisch die Konditionen des deutschen Rechts gelten müssen. Durch einen Vertrag sollte vor allem geregelt werden, welches Recht im Schadensfall greift, sollte eine Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können.
Zusätzlich besteht bei einem Kaufvertrag auch die Möglichkeit auf das sogenannte „neutrale“ Recht zurückzugreifen und das UN-Kaufrecht auf den Handelsabschluss anzuwenden.

Was passiert, wenn im Vorhinein keine Rechtswahl getroffen wurde?

Wurde im Vorhinein keine Vereinbarung über die Rechtswahl getroffen, gibt es für verschiedene Vertragsarten verschiedene Regelungen. Diese sind beispielsweise:

  • Bei Miet- oder Pachtverträgen greift das Recht des Landes, in dem sich das Mietobjekt befindet
  • Bei abgeschlossenen Kaufverträgen mit internationalen Partnern kommt das Recht des Dienstleisters oder Verkäufers zum Einsatz
  • Bei Gesellschaftsverträgen wird auf das Recht des Landes zurückgegriffen, in dem Hauptverwaltung der Gesellschaft ihren Sitz hat

Nicht nur bei Vertragsabschlüssen gelten Sonderregelungen, wenn im Vorhinein nichts festgelegt wurde, auch im Klagefall muss man sich informieren welches Recht welchen Landes in einem gewissen Fall vollstreckt werden kann.

Keine Entscheidung ohne Übersetzung

Bei juristischen Angelegenheiten wie Geschäftsverträgen sollte man nie versuchen selbst von einer Sprache in die andere zu übersetzen, sondern stets professionelle Hilfe anfordern. So gut professionelle Übersetzungssoftware heutzutage auch ist, bei Verträgen lohnt es sich Kontakt mit einem Übersetzungsbüro aufzunehmen, dass sich auf juristische Übersetzungen spezialisiert hat.
Qualifizierte und zertifizierte Übersetzer und Übersetzerinnen haben meist ein Jurastudium hinter sich. Mögliche Schlupflöcher und Unklarheiten werden von ihnen schnell erkannt und der Unternehmer kann am Ende mit einem sicheren Gefühl unterschreiben.

Stand: 27.06.2022 11:07