In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben der Politik für Werbe- und Kommunikationsagenturen sowie Schaltungen in diversen Medien wie Online, Print, TV, Hörfunk usw. um ein Vielfaches angestiegen. Das kritisierte der Bund der Steuerzahler nun in seinem jährlichen Bericht zur öffentlichen Verschwendung.
Gemäß den Analysen und Berechnungen des Bunds der Steuerzahler (BdSt) stiegen die Ausgaben für die Beratung durch Agenturen zwischen 2015 und 2021 beispielsweise von 21,9 Millionen Euro auf 67,2 Millionen Euro. Die Ausgaben für Schaltkosten in diversen Medienformaten stiegen demnach von 60,6 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 194,6 Millionen Euro im Jahr 2022.
Ursachen des Anstiegs
Eine Hauptursache für den sprunghaften Anstieg der Kosten war die Corona-Pandemie, die zu einer Verdreifachung der Kosten von 2019 auf 2020 führte. Aufgrund der besonderen Lage standen der Regierung in dieser Zeit zusätzliche Mittel zur Verfügung, um den erheblichen Informationsbedarf der Bevölkerung zu bedienen. Auffällig ist, dass die Kosten trotz der Aufhebung der besonderen Maßnahmen auf dem gestiegenen Niveau verweilen.
Das liegt zum Teil vermutlich daran, dass in einer immer stärker von Medien geprägten Lebenswelt auch die Politik immer mehr und vielfältiger mit den Bürgern kommunizieren muss. Dabei werden regelmäßig neue Kanäle – in den letzten Jahren u.a. soziale Medien – relevant, die bedient werden wollen. Das trägt aber auch dazu bei, dass die Grenzen zwischen Information, Unterhaltung und Werbung immer stärker verschwimmen.
Kriterien für angemessene Öffentlichkeitsarbeit
An diesem Punkt setzt die Kritik des BdSt an. Nach Auffassung des Vereins sind die Mittel, die im Haushaltsplan für Öffentlichkeitsarbeit usw. eingesetzt werden, nur zu einem kleinen Teil (52,1 Millionen Euro) unmittelbar als solche zu erkennen. Die tatsächlich geplanten Ausgaben werden vom BdSt auf mehr als 320 Millionen Euro geschätzt.
Ein weiteres Problem sieht der BdSt in der Nutzung der Mittel. So seien die Ziele vieler geplanter Informationskampagnen nicht klar genug definiert und entsprächen womöglich nicht den Kriterien einer steuerfinanzierten Öffentlichkeitsarbeit. Diese muss nach Ansicht des Vereins (der sich auf die bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezieht) folgende Punkte erfüllen:
- Sie muss zur Erfüllung eines nicht anderweitig gedeckten Informationsbedarfs dienen.
- Sie darf nicht der Imageverbesserung der jeweils amtierenden Regierung dienen.
- Sie muss einem tatsächlichen Aufklärungszweck und nicht politischem Aktionismus unterliegen.
- Ihre Wirksamkeit muss aufgrund vorher klar definierter Ziele überprüfbar sein.
Risiken der politischen Öffentlichkeitsarbeit
Basierend auf dieser Definition arbeitete der BdSt sechs Risiken heraus, die gegenwärtig im Blick zu behalten seien:
- Eigenwerbung statt Information: Regierungen dürften – besonders in Wahlkampfzeiten – weder auf Länder- noch auf Bundesebene steuerfinanzierte Werbung für ihre eigene Wiederwahl machen.
- Unterhaltung statt Information: Der Unterhaltungscharakter der medialen Vermittlung dürfe den Informationsanteil nicht übertreffen.
- Verkürzte Botschaften: Bei der Verwendung neuer Medien (z.B. Kurznachrichtendienste) könnten Informationen verfälschend verkürzt werden.
- Kosten-Nutzen-Verhältnis: Ohne klare Ziele könne nur schwer geprüft werden, ob eine Kampagne die Nutzung von Steuermitteln rechtfertige.
- Fehlende Transparenz: Genaue Kostenaufteilung und Erfolge der Kommunikationsmaßnahmen würden nicht ausreichend bekannt gemacht.
- Manipulation: Steuermittel dürften nicht genutzt werden, um z.B. Gesetzesentwürfe zu bewerben.
Der BdSt sieht in diesem Bereich diverse problematische Fälle, die für eine unsachgemäße Verwendung von Steuermitteln sprächen. Dementsprechend fordert der Verein eine Begrenzung des „Wildwuchses“ in diesem Bereich und eine detaillierte Dokumentation der Maßnahmen seitens der Regierung, sodass genauere Analysen im Nachhinein möglich sind.

Bund der Steuerzahler e.V.
Das Schwarzbuch
Die öffentliche Verschwendung 2023/24
BdSt 2023, 192 Seiten
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Zum Autor
Karsten Köhler
Redaktion gmbchef Magazin