Unter das UStG fallen ausschließlich Unternehmer. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Ob jemand selbstständig oder unselbstständig tätig ist, richtet sich ... Mehr lesen »
Unter das UStG fallen ausschließlich Unternehmer. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Ob jemand selbstständig oder unselbstständig tätig ist, richtet sich ... Mehr lesen »