Die X-GmbH hielt eine Beteiligung an der inzwischen insolventen A-AG. Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der X-GmbH, B, wurde von der X-GmbH in den Aufsichtsrat der A-AG entsandt. 2010 beschloss ... Mehr lesen »
Die X-GmbH hielt eine Beteiligung an der inzwischen insolventen A-AG. Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der X-GmbH, B, wurde von der X-GmbH in den Aufsichtsrat der A-AG entsandt. 2010 beschloss ... Mehr lesen »