Mit dem Ersten Corona-Steuerhilfegesetz wurde im Sommer 2020 im § 3 Nr. 11a EStG die Rechtsgrundlage für die steuerfreie Auszahlung einer Corona-Sonderleistung geschaffen. Zur Anwendung dieser Vorschrift ist das BMF-Schreiben vom 26.10.2020 ergangen. Ein ... Mehr lesen »