Die Nachkriegsgeneration in Deutschland hat ein immenses Vermögen aufgebaut: Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge werden jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Allerdings besagt eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach auch, dass nahezu jeder fünfte Erbschaftsfall im Streit endet.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich jemand beim Erbe übergangen fühlt oder seinen Pflichtteil als zu gering empfindet. Ein ebenso häufiger Grund für Erbstreitigkeiten sind Uneinigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Wenn hierbei auch nach langen Diskussionen keine friedliche Lösung erzielt werden kann, landet der Erbstreit oftmals vor Gericht. Und das kostet nicht nur jede Menge Zeit und Nerven, sondern auch viel Geld.
Testamentsvollstrecker handeln in Ihrem Sinne
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne unter den Erben aufgeteilt wird, können Sie das mit Hilfe eines Testamentsvollstreckers erreichen. Dieser sorgt mit aller Konsequenz dafür, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Mehr noch: Ein Testamentsvollstrecker bewahrt den Nachlass auch vor einer drohenden Zerschlagung.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist auch dann ratsam, wenn Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass wirtschaftlich zu verwalten. Sei es, weil Erben noch minderjährig sind, keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet haben oder krankheitsbedingt nur eingeschränkt handlungsfähig sind.
Wen sollte man als Testamentsvollstrecker einsetzen?
Das Wichtigste vorweg: Sie sollten Ihrem Testamentsvollstrecker vertrauen. Grundsätzlich können Sie jede beliebige Person als Vollstrecker einsetzen – auch einen Erben. Zumeist verfolgt dieser jedoch in erster Linie seine eigenen Interessen. Der ideale Testamentsvollstrecker sollte daher neutral und wirtschaftlich ebenso kompetent wie rechtlich sein. Denn je nach Komplexität des Nachlasses kann das Amt sehr anspruchsvoll sein und spezielles Fachwissen erfordern. Deshalb ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater mit der Testamentsvollstreckung zu beauftragen. Der Anwalt kennt die aktuelle Rechtsprechung und der Steuerberater sorgt dafür, dass mögliche Steuervorteile ausgeschöpft werden.
Zwei Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung
Ist es dem Erblasser wichtig, dass die Nachlassverteilung sicher und gerecht erfolgt, sollte er die Abwicklungstestamentsvollstreckung anordnen. Dabei haben dieErben keinerlei Verfügungsbefugnis über den Nachlass und der Testamentsvollstrecker muss sich nicht nach eventuellen Weisungen der Erben richten. Er ist ausschließlich an die Vorgaben des Erblassers gebunden und muss in dessen Sinne tätig werden, indem er nach § 2204 Bürgerliches Gesetzbuch die Auseinandersetzung des Nachlasses unter mehreren Miterben bewirkt.
Bei einer Verwaltungstestamentsvollstreckung bzw. Dauervollstreckung entzieh der Erblasser seinen Erben eine zeitlich befristete oder unbefristete Verfügungsbefugnis über die Erbschaft. Dem Testamentsvollstrecker wird die Verwaltung des Nachlasses übertragen bzw. bei der Dauervollstreckung auch die Auseinandersetzung. Diese Form der Testamentsvollstreckung ist z.B. sinnvoll, wenn es sich bei den Erben um minderjährige Kinder handelt oder um Erben, die nicht zu einer Nachlassverwaltung in der Lage sind.
Vorteilhaft für Sie: Rechtsanwalt und Steuerberater von PMPG
Wenn der erste Testamentsentwurf steht, sollten Sie Ihren Steuerberater einen Blick darauf werfen lassen. Erst recht, wenn Sie den Steuerberater auch als künftigen Testamentsvollstrecker einsetzen möchten. So können Sie sicherstellen, dass alle Ihre Wünsche und Anordnungen ausführbar und vollziehbar sind. Dank der Kombination von Rechtsanwalt und Steuerberater aus dem Hause PMPG erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. PMPG hilft
- – bei der Durchführung von Testamentsvollstreckungen,
- – beim Aufzeigen von Alternativen sowie
- – bei einer Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament oder Erbvertrag.
Wir sind für Sie da
Wenn Sie Fragen rund ums Testament oder zur Testamentsvollstreckung haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.
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