Viele Unternehmer kümmern sich um alles – nur nicht um ihre eigene Altersvorsorge. Doch wer sich frühzeitig um steuerlich clevere und strategisch durchdachte Lösungen kümmert, kann Risiken vermeiden, Vermögen aufbauen und im Ruhestand finanziell unabhängig bleiben. Welche Möglichkeiten sich bieten – von Rürup-Rente bis Holdingstruktur – zeigt Prof. Dr. Christoph Juhn im Überblick.
Während Angestellte automatisch über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, müssen Unternehmer ihre Altersvorsorge meist selbst in die Hand nehmen – insbesondere dann, wenn sie als Gesellschafter-Geschäftsführer gelten und somit nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Das eröffnet Freiräume, verlangt jedoch auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Sicher, im unternehmerischen Alltag dominieren operative Herausforderungen. Themen wie Marktpositionierung, Mitarbeiterbindung und Finanzierung beanspruchen die Aufmerksamkeit und Fragen nach einer Absicherung im Alter werden schnell zur Nebensache.
Während laut Bertelsmann Stiftung bei einem Teil dieser Selbstständigen mit einem hohen Einkommen im Alter zu rechnen ist, sind andere besonders von Altersarmut bedroht. Bereits 2016 kam das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung zum Schluss, dass ein signifikanter Anteil der amtlichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nicht ausreichend für den Ruhestand zurücklegt.
Dabei lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung doppelt: Wer steuerlich optimierte Vorsorgestrategien nutzt, kann nicht nur gezielt Vermögen aufbauen und die laufende Steuerbelastung senken, sondern auch für den eigenen Ruhestand ein komfortables Polster aufbauen. Dabei gilt: Je früher die Vorsorge mit maßgeschneiderten Lösungen, die über klassische Vorsorgeprodukte hinausgehen, beginnt, desto größer ist der finanzielle Spielraum.
Rürup-Rente: steuerlich attraktiv und langfristig sicher
Ein bewährter und gleichzeitig steuerlich geförderter Baustein ist die sogenannte Rürup-Rente. Sie richtet sich gezielt an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei die Auszahlungsphase frühestens mit 62 Jahren beginnt und ausschließlich als lebenslange monatliche Rente erfolgt. Da Einmalzahlungen gesetzlich ausgeschlossen sind, schützt die Rürup-Rente zuverlässig vor dem Risiko, im hohen Alter ohne Einkünfte dazustehen. Dabei können die Beiträge flexibel investiert werden – etwa in klassische Policen mit Garantiezins oder moderne ETF-basierte Varianten.
Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente für Unternehmer mit hoher Steuerlast, die gezielt Altersvorsorge betreiben und gleichzeitig ihren steuerlichen Gestaltungsspielraum nutzen möchten. Im Jahr 2025 lassen sich bis zu 29.344 Euro (Einzelpersonen) bzw. 58.688 Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben beim Fiskus geltend machen.
Gesetzliche Rentenversicherung: freiwillig und dennoch relevant
Obwohl viele Selbstständige von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit freiwilliger Einzahlungen. Innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit kann ein Antrag auf Pflichtversicherung gestellt werden. Dieser ist zwar unwiderruflich, bietet jedoch langfristige Vorteile, etwa zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit oder zur Absicherung gegen Erwerbsminderung. Dabei sind die Beiträge flexibel wählbar: Im Jahr 2025 reichen die Einzahlungssummen von 103,42 Euro bis zu 1.497,30 Euro monatlich. Bis zu zwölf Monatsbeiträge können pro Kalenderjahr geleistet werden, was vor allem für Unternehmer mit saisonal schwankenden Einkünften eine nützliche Option darstellt. Wer bereits Anwartschaften erworben hat oder später auf die gesetzliche Altersrente zugreifen möchte, kann so etwa gezielt Lücken schließen. Auch Hinterbliebenenschutz und Rehabilitationsleistungen sind Argumente, diesen Baustein nicht zu unterschätzen.
Die Holding: Vermögensaufbau unternehmerisch gestalten
Ein besonders effektiver Weg zur Altersvorsorge liegt jedoch im Aufbau einer Holdingstruktur. Dabei wird eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine UG oder GmbH) als Holding über die operative GmbH gestellt. Gewinne aus dem operativen Geschäft fließen als Dividenden nahezu steuerfrei – lediglich 5 Prozent sind steuerpflichtig – in die Holding. Dort können sie reinvestiert oder für die Altersvorsorge angespart werden. Einmal im Ruhestand erfolg die Auszahlung in Form von Dividenden an den Gesellschafter. Dank Teileinkünfteverfahren sind 40 Prozent dieser Einkünfte steuerfrei. Selbst bei einem Spitzensteuersatz liegt die reale Belastung bei rund 25,2 Prozent.
Wer zudem den Ruhestand im Ausland mit niedrigerem Steuerniveau plant, kann die Wirkung sogar noch weiter optimieren. Zusätzlich ermöglicht die Holding eine bessere Trennung zwischen Unternehmenswert und Privatvermögen – ein Pluspunkt nicht nur für den Schutz vor Haftungsrisiken, die Integration von weiteren Geschäftsbereichen und bei passiven Beteiligungen, sondern vor allem auch für die Nachfolgeplanung. Denn über die Holding lassen sich Vermögenswerte bündeln und steuerlich strukturiert weitergeben, etwa durch eine vorweggenommene Erbfolge oder den sukzessiven Anteilsverkauf. Damit wird sie zum zentralen und flexiblen Instrument für nachhaltigen Vermögensaufbau über den Lebenszyklus des eigentlichen Unternehmens hinweg.
Immobilien: Sachwerte mit steuerlicher Wirkung
Immobilien gelten als Klassiker der privaten Altersvorsorge – nicht nur aufgrund ihres Substanzwerts, sondern auch wegen ihrer steuerlichen Hebelwirkung. Eine selbst genutzte Immobilie spart im Ruhestand Mietkosten und reduziert die monatlichen Fixausgaben. Vermietete Objekte generieren laufende Einnahmen und bieten erhebliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. So erlaubt die Absetzung für Abnutzung (AfA) eine lineare Abschreibung über 50 Jahre mit jährlich 2 Prozent der Anschaffungskosten. Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro lassen sich also 10.000 Euro jährlich steuerlich geltend machen – zusätzlich zu Zinsaufwendungen, Instandhaltungen und Verwaltungskosten. Noch attraktiver wird es bei Veräußerungen: Nach einer Haltedauer von zehn Jahren ist der Gewinn aus dem Verkauf komplett steuerfrei – ein seltenes Privileg im deutschen Steuerrecht. Wer Immobilien gewerblich halten möchte, kann zudem eine Immobilien-GmbH gründen. Durch die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung sind Mieteinnahmen von der Gewerbesteuer befreit – solange keine gewerbliche Tätigkeit erfolgt. So lässt sich ein substanzstarkes Vermögen aufbauen, das laufende Einkünfte generiert und gleichzeitig steuerlich optimiert ist.
Altersvorsorge als Chefsache
Altersvorsorge ist nicht bloß eine lästige Pflicht, sondern eine unternehmerische Gestaltungsaufgabe auf freiwilliger Basis. Ein Blick in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zeigt jedoch, dass sich Letzteres bald ändern könnte. Schwarz-Rot plant beim Thema Rente u.a. eine obligatorische Absicherung von Selbstständigen – etwa durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (18,6 Prozent des Einkommens) oder durch den Nachweis einer gleichwertigen Alternative. Und hier reichen die Möglichkeiten bereits jetzt weit über klassische Modelle hinaus. Wer steuerlich geförderte Produkte wie die Rürup-Rente nutzt, gezielt in Immobilien investiert, eine Holdingstruktur aufbaut oder freiwillig in die Rentenversicherung einzahlt, schafft eine stabile und flexible Grundlage für die Zukunft. Dabei ist es ratsam, nicht auf eine einzelne Lösung zu setzen, sondern bewusst verschiedene Säulen zu kombinieren. Steuerliche Effizienz, Substanzsicherung und Liquiditätsplanung lassen sich dabei ideal verbinden. Ein individuell abgestimmtes Altersvorsorgekonzept sorgt nicht nur für finanzielle Sicherheit im Ruhestand, es gibt Unternehmern auch im Hier und Jetzt das gute Gefühl, vorausschauend gehandelt zu haben.

Bildquelle: JUHN Partner GmbH
Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmenund Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. Nachdem er 2011 seinen LL.M. an der Universität zu Köln erwarb, wurde er 2013 zum Steuerberater bestellt.
Im Jahr 2020 promovierte er zum Dr. jur. im internationalen Unternehmen- und Umwandlungssteuerrecht und wurde noch im selben Jahr zum Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Bonn berufen. Parallel dazu gründete er – nach Anstellungen in zwei Steuerberatungsgesellschaften – im Jahr 2015 die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH. Außerdem betreibt der Steuerprofi unter @juhnsteuerberater einen erfolgreichen YouTube-Kanal.
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