Steuersparmodell: Den Geschäftswagen steuerfrei verkaufen –so funktioniert es

Uns Deutschen wird ja bekanntlich nachgesagt, dass ein Auto das Statussymbol Nummer eins sei. Umso schöner ist es, wenn der Verkauf des Geschäftswagens auch noch steuerfrei erfolgen kann. Typischerweise wird ein Geschäftswagen nach ein paar Jahren der Nutzung durch ein neueres Modell ersetzt. In den meisten Fällen übersteigt der Restwert des Autos zu diesem Zeitpunkt den Restbuchwert, sodass die in der Zwischenzeit gebildeten stillen Reserven realisiert und damit leider auch besteuert werden müssen. Im Ergebnis wirken sich die im Laufe der Jahre geltend gemachten Abschreibungen also nur teilweise gewinnmindernd aus.

Mit einem einfachen Trick lässt sich die Besteuerung der stillen Reserven vermeiden

Der gewünschte Pkw wird nicht vom Inhaber des Einzelunternehmens gekauft, sondern von einem Familienmitglied wie z.B. der Ehefrau. In unserem Beispiel vermietet die Ehefrau den Pkw dann an ihren Ehemann, der den Pkw wiederum als Geschäftswagen nutzt. Die Miete ist bei dem Ehemann als Betriebsausgabe abzugsfähig und stellt bei der Ehefrau sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz dar. Da die Ehefrau sowohl zivilrechtliche als auch wirtschaftliche Eigentümerin des Pkw ist, kann sie den Wagen abschreiben.

Ein Beispiel aus der Praxis

In der Praxis könnte das folgendermaßen aussehen: Ein Neuwagen, der 60.000 Euro kostet, wird für vier Jahre von der Ehefrau gemietet. Die Miethöhe entspricht grundsätzlich der jährlichen Absetzung für Abnutzung (AfA), also 10.000 Euro (60.000 Euro geteilt durch sechs Jahre). Auf den Mietpreis werden jedoch noch bis zu 256 Euro hinzugerechnet, weil dieser Betrag steuerfrei als „sonstige Einkünfte“ erwirtschaftet werden darf. Somit beträgt der komplette Jahresmietpreis für den Pkw 10.256 Euro. Der Ehemann kann durch die Mietlösung im Vergleich zum Kauf 256 Euro mehr als Betriebsausgaben geltend machen. Die Ehefrau muss hingegen keine laufenden Einkünfte versteuern, da Ihre Einkünfte maximal 256 Euro betragen (10.256 Euro minus 10.000 Euro) und damit steuerfrei sind.

Der Vorteil des Modells

Der eigentliche Vorteil dieses Steuersparmodells liegt jedoch darin, dass der Wagen mit Ablauf des Mietvertrags vollkommen steuerfrei veräußert werden kann. Dies ist der Fall, da ein normaler Pkw einen Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs darstellt und als solcher stets steuerfrei verkauft werden kann, selbst wenn er zwischenzeitlich zur Erzielung von Einkünften genutzt wurde. Nach vier Jahren hat der Pkw einen Buchwert in Höhe von 20.000 Euro. Unterstellt man einen Restwert des Pkws von 35.000 Euro, müssten durch diese Gestaltung stille Reserven in Höhe von 15.000 Euro (35.000 Euro – 20.000 Euro) nicht besteuert werden. Bei einem angenommenen Steuersatz von 50 Prozent entspricht dies einer Steuerersparnis von rund 7.500 Euro.

Besonderheiten bei anderen Gesellschaftsformen

Grundsätzlich funktioniert diese Gestaltung auch bei Kapital- und Personengesellschaften. Hier sind jedoch Besonderheiten zu beachten, die im Einzelfall genau geprüft werden müssen. Gleiches gilt für die umsatz- und gewerbesteuerlichen Konsequenzen dieser Gestaltung. So oder so sollte diese Gestaltung nicht ohne die Hilfe eines fachkundigen Steuerberaters umgesetzt werden, da diverse Punkte (Fremdvergleichsgrundsatz, Leasing- Erlass, Vermeidung etc.) beachtet werden müssen, damit die Gestaltung vom Finanzamt anerkannt wird. Gerne helfen wir Ihnen dabei!

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Markus Florange


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