Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 veröffentlicht. Damit soll auf Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich reagiert werden. Folgende steuerliche Maßnahmen sollen den Preisanstieg für die Bürger abfedern:
- Höhere Entfernungspauschale
Angesichts der gestiegenen Spritpreise soll die am 1.1.2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler – ab dem 21. Entfernungskilometer – vorgezogen werden. Sie soll rückwirkend zum 1.1.2022 38 Cent betragen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer gilt bis einschließlich 2026. Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent.
- Höherer Grundfreibetrag
Außerdem soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum 1.1.2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro steigen (§ 32a Abs. 1 EStG).
- Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2022
Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags schlägt unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer durch. Der bisher im Jahr 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist.