Selbstvertretungsverbot

OLG Hamm, Urteil vom 11. Januar 2024, Az. 18 U 123/21


Reichweite der Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts für Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG

(OLG Hamm, Urteil vom 11. Januar 2024, Az. 18 U 123/21)

– Der Fall und das Urteil:

Der Kläger klagte gegen die Beklagte auf Zahlung einer Provision aus einem Maklervertrag. Den Provisionsanspruch hatte der Kläger zuvor an eine GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) abgetreten und diese hatte den Anspruch später wieder an den Kläger zurückabgetreten. Der Kläger ist Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der KG. Er handelte daher bei den jeweiligen Abtretungen als Vertreter der KG und gleichzeitig für sich selbst (sogenanntes Insichgeschäft). Das Oberlandesgericht (OLG) hatte über die Wirksamkeit der Rückabtretung auf den Kläger zu entscheiden. Die 1. Instanz hielt die Rückabtretung für wirksam und gab der Klage statt. Dieser Auffassung ist das OLG nicht gefolgt.

– Die Konsequenzen:

[…]

Vorheriger Artikel

XaaS: Abfall war gestern, Müllberge adé

Nächster Artikel

Gewerbesteuerliche Grundstückskürzung

You might be interested in …

Gesellschafterversammlung

Einberufung durch einen Unbefugten (BGH, Urteil vom 16. Juli 2024, Az. II ZR 100/23) – Der Fall: X ist einer der Gründungspartner der nunmehr aus fünf Partnern bestehenden B-Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Frankfurt am […]

Darlehensvertrag, Schuldbeitritt

Kein Schuldbeitritt des Alleingesellschafters als Verbraucher (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. April 2025, Az. 6 U 139/24) – Der Fall und das Urteil: Die Klägerin produziert und vertreibt Schmierstoffe. Der Beklagte war Alleingeschäftsführer und Vorstandsvorsitzender […]