OLG Hamm, Urteil vom 11. Januar 2024, Az. 18 U 123/21
Reichweite der Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts für Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG
(OLG Hamm, Urteil vom 11. Januar 2024, Az. 18 U 123/21)
– Der Fall und das Urteil:
Der Kläger klagte gegen die Beklagte auf Zahlung einer Provision aus einem Maklervertrag. Den Provisionsanspruch hatte der Kläger zuvor an eine GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) abgetreten und diese hatte den Anspruch später wieder an den Kläger zurückabgetreten. Der Kläger ist Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der KG. Er handelte daher bei den jeweiligen Abtretungen als Vertreter der KG und gleichzeitig für sich selbst (sogenanntes Insichgeschäft). Das Oberlandesgericht (OLG) hatte über die Wirksamkeit der Rückabtretung auf den Kläger zu entscheiden. Die 1. Instanz hielt die Rückabtretung für wirksam und gab der Klage statt. Dieser Auffassung ist das OLG nicht gefolgt.
