!
Startseite / Themen / Recht & Steuern / PMPG* Pies, Martinet & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH: Grundsteuerreform 2022 – das sollten Sie wissen
PMPG* Pies, Martinet & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH: Grundsteuerreform 2022 – das sollten Sie wissen

PMPG* Pies, Martinet & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH: Grundsteuerreform 2022 – das sollten Sie wissen

(Advertorial) Als renommierte Steuerberatungsgesellschaft mit mehr als 220 Kolleg*innen an 10 Standorten im Rheinland, in der Eifel und in Siegen sind wir auch auf die bevorstehende Neuregelung der Grundsteuer bestens vorbereitet. Denn dabei muss einiges beachtet werden, damit Grundstücks- und/oder Immobilienbesitzer ab 2025 nicht zu viel Grundsteuer zahlen.

Warum gibt es die Grundsteuerreform?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die geltende Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt, weil die Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer völlig überholt sind. Die Werte zur Bemessung der aktuellen Grundsteuer basieren in den alten Bundesländern auf dem Jahr 1964 und in den neuen Bundeländern sogar auf dem Jahr 1935. Deshalb müssen in Deutschland jetzt rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Wer berechnet die neue Grundsteuer?

Da die Kommunen die Einnahmen aus der Grundsteuer erhalten, legen in der Regel die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer fest. Diese berechnet sich aus dem Grundbesitzwert multipliziert mit der Steuermesszahl multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Bei der Berechnung fließen weiteren Faktoren ein wie z.B. die Grundstücksfläche, das Gebäudealter, die Immobilienart, ggf. die statistische Kaltmiete oder der Bodenrichtwert. Bei dem von den Gemeinden festgelegten Hebesatz gibt es in Deutschland große regionale Unterschiede: So liegt der Höchstwert bei 99,5 Prozent, der niedrigste Wert bei 80 Prozent.

Ab wann gilt die neue Grundsteuer und wird es prinzipiell teurer?

Die neue Grundsteuer gilt ab dem 1.1.2025 und die Gemeinden sind angehalten, den Hebesatz so anzupassen, dass sich die Grundsteuerlast in etwa auf dem gleichen Niveau bewegt wie vor der Reform. Aktuell betragen die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer rund 14 Milliarden Euro im Jahr.

Was müssen Grundbesitzer tun und welche Fristen gibt es?

Jeder Grund- und/oder Immobilienbesitzer bzw. Wohneigentümer in Deutschland ist verpflichtet, ab dem 1.7.2022 bis spätestens 31.10.2022 eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Dabei ist zu beachten, dass für jedes in Ihrem Besitz befindliche Grundstück eine eigene Erklärung abgegeben werden muss. Damit Sie die Abgabefrist nicht verpassen, sollten Sie frühzeitig handeln. Denn es kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, bis Sie alle notwendigen Daten und Unterlagen zusammengetragen haben.

Welche Angaben sind relevant für die Feststellungserklärung?

Das ist abhängig von dem Bundesland, in dem Sie ein Grundstück bzw. eine Immobilie besitzen. Es gibt zur Berechnung der Grundsteuer zwar ein sogenanntes Bundesmodell, diesem haben sich jedoch nicht alle Bundesländer angeschlossen. Für Nordrhein-Westfalen gilt dieses Bundesmodell, bei dem der tatsächliche Grundstückswert maßgeblich ist. Es ist aber dennoch zu entscheiden, ob der Grundstückswert nach dem Sachwert- oder dem Ertragswertverfahren ermittelt wird.

Wir helfen Ihnen bei der Erklärung

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie bei Ihrer Feststellungserklärung keine Fehler oder falsche Angaben machen, können Sie sich gerne an uns wenden – auch wenn Sie bislang noch kein Mandant unserer Kanzlei sind. Wir prüfen Ihre Angaben auf Richtigkeit und schauen, ob man weitere Besonderheiten bei der Grundsteuerberechnung geltend machen kann, fertigen auf Wunsch eine Bedarfserklärung an und übermitteln sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an grundsteuer@pmpg.de oder rufen Sie uns an unter 02222 94011180. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei allen anderen Steuerthemen.

Zur Person

Manuel Lommerzheim
Partner und Steuerberater bei PMPG
PMPG* Pies, Martinet & Partner Steuerberatungsgesellschaft
mbH
An der Vogelrute 55
53879 Euskirchen
www.pmpg.de

Stand: 10.05.2022 16:11