Nachhaltigkeitsberichterstattung: Verantwortung im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette

Die Berichtspflichten für Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit nehmen zu. Die Betriebe sehen sich etwa durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mit aufwändigen Dokumentationserfordernissen konfrontiert. Wichtig dabei ist, den Fokus auf das Wesentliche zu legen, um sich nicht im Bürokratie-Dschungel zu verirren.

Es wird ungemütlicher. Seit Januar 2024 gilt die neue CSRD-Richtlinie der EU (Corporate Sustainability Reporting Directive); ein entsprechendes deutsches Umsetzungsgesetz ist bereits in Arbeit. Mit der EU-Richtlinie werden deutlich mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. So werden Firmen mit Nettoumsatzerlösen von mindestens 50  Millionen Euro, einer Bilanzsumme von mindestens 25  Millionen  Euro oder mindestens 250 Beschäftigten – zwei dieser drei Kriterien müssen erfüllt sein – ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.

Dies ist aber nicht die einzige gesetzliche Regelung, die Berichtspflichten in Sachen Nachhaltigkeit mit sich bringt. So gilt in Deutschland auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz  (LkSG). Es regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Es gilt seit Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

Große Unternehmen reichen Staffelstab weiter

Wer „nur“ 10 Millionen Euro umsetzt und 75  Mitarbeiter zählt, kann sich trotzdem nicht entspannt zurücklehnen. Auch noch kleinere Betriebe können das nicht. Denn die Berichterstattungspflicht wirkt sich auf viel mehr Unternehmen aus als die unmittelbar betroffenen. Denn um ihrer eigenen Sorgfaltspflicht nachzukommen, reichen große Unternehmen den Staffelstab sozusagen weiter: Sie können im Zweifelsfall gar nicht selbst alle Verästelungen ihrer Lieferkette direkt prüfen und fordern deshalb ihre Vertragspartner und auch mittelbaren Zulieferer auf, die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese wiederum können sich dieser Anforderung in aller Regel nicht entziehen, wollen sie nicht Aufträge verlieren. Damit ist faktisch jedes in eine internationale Lieferkette eingebundene Unternehmen von den zunehmenden Berichtspflichten betroffen und sollte sich deshalb intensiv damit auseinandersetzen.

Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: Jedes Unternehmen, das über eine Finanzierung mit Banken, Leasinggesellschaften und anderen Geldgebern spricht, wird künftig nicht nur seine Bonität nachweisen, sondern auch seine Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit belegen müssen. Denn die Institute sind ihrerseits von europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden angehalten, verstärkt darauf zu achten, wie nachhaltig ihre Kunden wirtschaften und wie sehr Geschäftsmodelle bestimmten Umweltrisiken ausgesetzt sind. Wer hier punkten kann, steigert seine Chancen auf eine Finanzierung zu attraktiven Konditionen.

„Nachhaltigkeit sollte also zu einem strategischen Thema für die Unternehmen werden, denn Geschäftspartner schauen immer genauer hin, welchen Stellenwert beim Gegenüber ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit einnimmt“, argumentiert Christian Eberhard, Geschäftsführer der Creditreform Bonn Trier Rossen Eberhard GmbH & Co. KG.

Sorgen vor zunehmender Bürokratie

Die Mehrheit der Unternehmen ist mit den Grundprinzipien beispielsweise des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einverstanden. Im „B2Best-Barometer“, einer quartalsweisen Befragung von Creditreform und ECC Köln, stimmten jüngst etwa 72 Prozent der Aussage zu, dass das Lieferkettengesetz dazu beitrage, die deutsche Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Sorgen machen sich die Firmen aber wegen der zunehmenden Bürokratie. Zwei Drittel der Befragten fürchten, das Gesetz verkompliziere Logistik und Beschaffung so sehr, dass die negativen Folgen gegenüber den positiven deutlich überwiegen würden.

Auch im Kontext der CSRD-Richtlinie bestehen ähnliche Sorgen. Die Wirtschaft kritisiert zu viel Bürokratie angesichts der Kosten in Milliardenhöhe, die das Justizministerium für die Umsetzung der Vorgaben erwartet. Für die Einführung werden die Kosten auf einmalig rund 750 Millionen Euro geschätzt, weil interne Prozesse entsprechend angepasst werden müssen. Die Erstellung und Prüfung der Berichte durch die Wirtschaftsprüfer erzeugt jedoch deutlich größere Erfüllungsaufwände von 1,4 Milliarden Euro jährlich.

Die Bundesregierung, insbesondere das Wirtschaftsministerium unter der Leitung von Robert Habeck, ist sich dieser Probleme bewusst. Daher beinhaltet die von Habeck mitverhandelte Wachstumsinitiative gezielte Erleichterungen für Unternehmen. So wird beispielsweise eine doppelte Berichtspflicht verhindert, indem Unternehmen die Berichte nach dem LkSG durch die neu vorgesehenen Berichte nach der CSRD ersetzen können. Des Weiteren möchte die Bundesregierung die Anpassung des LKSG an die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) nutzen, um weitere Erleichterungen zu bewirken. Wie genau das LkSG angepasst wird, bleibt zunächst aber noch offen.

Überblick bewahren und Anforderungen zielgerichtet umsetzen

Die rechtlichen Vorgaben an Unternehmen im Kontext der Nachhaltigkeit sind neu, komplex und entwickeln sich immer weiter.

Für viele Unternehmen ist das alles noch ungewohnt und sehr komplex“, weiß Christian Eberhard. „Deshalb können sich Betriebe gerne an ihre Creditreform-Ansprechpartner wenden. Unser Experten-Team der Creditreform Compliance Services  GmbH berät Unternehmen tagtäglich darin, welche Anforderungen für diese gelten und wie sie diese rechtskonform aber auch effizient für das eigene Unternehmen umsetzen – das gilt sowohl für direkt verpflichtete Unternehmen als auch für kleinere indirekt Betroffene.“

„Angetrieben durch die Erwartungen von Stakeholdern wie Kunden, Kreditinstitute und Mitarbeiter, hat sich auch die Zahl an Unternehmen, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und ihre eigene Lieferkette analysieren, stark vergrößert,“ erklärt Benjamin Spallek, Geschäftsführer der Creditreform Compliance Services GmbH.

Experten unterstützen in der Praxis

Bei der praktischen Umsetzung kommt es darauf an, sich zunächst einmal einen Überblick über das Geschäftsmodell und dessen Bezug zu Nachhaltigkeit zu verschaffen. Kernelement ist darauf aufbauend die (doppelte) Wesentlichkeitsanalyse, um den Datenerhebungs- und Bewertungsprozess effizient und risikoorientiert auszugestalten. Die Auswahl der richtigen KPIs verschafft Transparenz und hilft dabei, den individuellen nachhaltigen Weg darzustellen.

Die Creditreform Compliance Services  GmbH unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD vollumfänglich oder auch punktuell und sorgt dafür, dass alle Standards eingehalten werden. Denn an dieser Stelle greifen verschiedene Anforderungen ineinander. Im Nachhaltigkeitsbericht soll nicht nur das Handeln im eigenen Geschäftsbericht offengelegt werden, sondern auch die Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Lieferkette (gemäß LkSG) sind für ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement essenziell.

„Die zentrale Herausforderung besteht darin, Transparenz zu schaffen, um das Bewusstsein im Unternehmen zu stärken und das Standing gegenüber wichtigen Geschäftspartnern zu stärken, betont Benjamin Spallek, „dabei begleiten wir Unternehmen gerne auf ihrem individuellen Weg.“

Zum Unternehmen:

Seit der Gründung im Jahr 1879 ist es das Ziel von Creditreform, Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen, die Liquidität vernichten und den Fortbestand von Unternehmen gefährden. Dieser Maxime sind alle Lösungen und Angebote von Creditreform verpflichtet.

www.creditreform.de/bonn
www.creditreform.de/koeln

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