Mitarbeiterparkplätze – ein offenes Thema

(Advertorial) Unternehmen und Mitarbeiter geraten in regelmäßigen Abständen in Diskussionen, wenn es um die Frage nach Parkplätzen geht. Kein Mitarbeiter möchte jeden Tag Geld in einen Kassenautomat stecken oder lange laufen müssen, um vom Auto in die Firma zu kommen. Ein Anspruch auf Parkplätze besteht durch die Mitarbeiter jedoch nicht. Führungskräfte profitieren aber davon, wenn hier auf die Bedürfnisse eingegangen wird.

Warum es sinnvoll ist, Parkplätze zu schaffen

Beim Bau einer Immobilie lässt sich meist eine Auflage finden, der zu entnehmen ist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden müssen. Auf diese Weise soll eine Parkplatz-Knappheit durch neue Immobilien verhindert werden. Das gilt sowohl für Häuser für die private als auch für die gewerbliche Nutzung. Die Bereitstellung von Parkplätzen beim Bau oder der Inbetriebnahme der Immobilie heißt aber nicht, dass diese den Mitarbeitern des Unternehmens zur Verfügung stehen müssen. Für Unternehmer sind Parkplätze allerdings ein wertvolles Gut. Nicht nur die Mitarbeiter möchten das Gebäude erreichen, sondern auch Lieferanten, Kunden und Interessenten.

Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass Mitarbeiter sich, bei bestehenden Unklarheiten zur Situation der Mitarbeiterparkplätze, an den Betriebsrat wenden können. Dieser kann sich die Betriebserlaubnis des Unternehmers zeigen lassen und erkennen, welche Vorgaben zu den Parkplätzen bestehen. Hängt die Betriebserlaubnis mit Mitarbeiterparkplätzen zusammen, müssen diese auch angeboten werden.

Lösungen in problematischen Zonen finden

Es ist nicht festgehalten, dass Mitarbeiterparkplätze immer kostenfrei sein müssen. Daher dürfen auch Unternehmer von den Mitarbeitern Parkgebühren verlangen oder müssen diese nicht ersetzen, wenn in einem kostenpflichtigen Bereich geparkt wird. Ein Kompromiss kann aber für ein entspanntes Verhältnis zu den Mitarbeitern sorgen. Ermäßigte Preise für die Angestellten des Unternehmens sind eine Möglichkeit. Befindet sich das Unternehmen in einer Fußgängerzone oder gibt es anderweitig keine Chance, Parkplätze für die Angestellten bieten zu können, kann es sogar sinnvoll sein, Parkplätze in einem nahegelegenen Parkhaus anzumieten.

Frauen werden auf dem Parkplatz bevorzugt

Besonders spannend rund um die Thematik ist auch eine Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz. Hier wurde festgelegt, dass es auch auf Parkplätzen eine Frauenquote gibt. Es ist rechtmäßig, bei der Vergabe von Firmenparkplätzen Frauen zu bevorzugen. Als Grund wird angegeben, dass die Bevorzugung eine sachliche Basis hat, da Frauen häufiger Opfer von Gewaltverbrechen werden und diese Gefahr, durch eine direkte Nähe des Parkplatzes zum Firmengebäude, reduziert werden kann.

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