!
Startseite / Themen / Recht & Steuern / Minijob: Was ab 1.10.2022 zu beachten ist

Minijob: Was ab 1.10.2022 zu beachten ist

Bis zum 30.9.2022 gilt: Ein Minijob liegt vor, wenn der regelmäßige Arbeitslohn im Monat nicht mehr als 450 Euro beträgt. Die Dauer der täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit spielt grundsätzlich keine Rolle. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Der Mindestlohn beträgt vom 1.1.2022 bis 30.6.2022 pro Stunde 9,82 Euro und vom 1.7.2022 bis 30.9.2022 pro Stunde 10,45 Euro.

Ab dem 1.10.2022 gilt: Der Mindestlohn beträgt 12 Euro und der regelmäßige Arbeitslohn darf im Monat nicht mehr als 520 Euro betragen. Bei einer Arbeitszeit von 43 Stunden im Monat ergibt sich bei einem Stundenlohn von 12 Euro ein monatlicher Arbeitslohn von (43 x 12 Euro =) 516 Euro. Ab dem 1.10.2022 sollten also maximal 43 Stunden im Monat vereinbart werden.

Unverändert fallen folgende Abgaben an, die der Arbeitgeber zusätzlich zu tragen hat:

  • Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung 15,00 Prozent
  • Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung 13,00 Prozent
  • Pauschale Lohnsteuer 2,00 Prozent
  • Umlage 1 bei Krankheit 0,09 Prozent
  • Umlage 2 für Schwangerschaft/Mutterschaft 0,29 Prozent
  • Insolvenzgeldumlage 0,09 Prozent

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind nach wie vor individuell an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu leisten.

Der Minijobber ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, sodass er die verbleibenden 3,6 Prozent bis zum vollen Beitragssatz selbst übernehmen muss. Der Minijobber kann sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen (Opt-out). Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht zahlt der Arbeitgeber nur den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Minijobber, die nicht anderweitig der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen, verlieren dadurch die Ansprüche auf einen Großteil der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Zahlung der pauschalen Krankenversicherung bringt dem Minijobber keine Vorteile, weil er dadurch keinen Versicherungsschutz erhält.

Stand: 21.09.2022 15:11