Der Begriff Holding leitet sich vom englischen Verb „to hold“ ab, was übersetzt „halten“ bedeutet; und das beschreibt genau den Betriebszweck einer Holding, die nämlich ausschließlich Beteiligungen an anderen Unternehmen hält – egal, ob es sich dabei um Dienstleistungs-, Handels- oder Produktionsunternehmen handelt. Während Holdingstrukturen früher eher großen Konzernen vorbehalten waren, können heute auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) von einer Holding-Organisation profitieren. Denn eine Holding ist ein attraktives Steuersparmodell.
Die kleinste Form einer Holding-Gesellschaft besteht aus einer Mutter- und einer Tochtergesellschaft – die Minimalanforderung sind also zwei Unternehmen, von denen die Muttergesellschaft als Holding fungiert.
Die meisten Holding-Gesellschaften sind GmbHs, denn die Steuervorteile gelten nur dann, wenn eine Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Die Höhe der Anteile einer Holding an Tochtergesellschaften kann zwar prinzipiell beliebig ausgehandelt werden, sollte aber aus steuerlichen Gründen bei mindestens 15 Prozent liegen.
Die Steuervorteile
Hält eine Holding-GmbH eine Tochter-GmbH zu 100 Prozent, sind bei einem Verkauf des Tochterunternehmens 95 Prozent des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Es müssen also nur fünf Prozent vom gesamten Erlös versteuert werden. Ähnlich verhält es sich, wenn die Tochtergesellschaft einen
Gewinn an die Holding-GmbH ausschüttet. 95 Prozent der Gewinnausschüttung sind ebenfalls steuerfrei. Es müssen lediglich fünf Prozent der Dividendenerträge zum Steuersatz für Kapitalgesellschaften
von ca. 30 Prozent versteuert werden.
Mindestens 15 Prozent Beteiligung
Während der Gewinn aus dem Verkauf einer Tochtergesellschaft immer steuerbegünstigt ist – egal wie hoch die prozentuale Beteiligung der Holding an dem Unternehmen ist –, gilt die Steuervergünstigung bei Dividendenausschüttungen nur dann, wenn die Holding-GmbH zu mindestens 15 Prozent
an dem Tochterunternehmen beteiligt ist. Liegen die Anteile unter 15 Prozent, muss Gewerbesteuer gezahlt werden. Bei einem Unternehmensanteil von weniger als zehn Prozent muss für die komplette Dividende Gewerbesteuer und zudem noch Körperschaftsteuer entrichtet werden.
Veräußerungsgewinne und Dividendenerträge können demnach so gut wie steuerfrei in der Holding-GmbH verwaltet oder reinvestiert werden: z.B. zur Finanzierung von Start-ups, als Rentner-GmbH mit einer jährlichen Ausschüttung, zum Erwerb von Immobilien oder der Gründung einer Immobilien-GmbH.
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Volker Seipp
PMPG Pies, Martinet & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
Steuerberater und Partner bei PMPG
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