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Homeoffice-Risiken: Rechtssicheres Arbeiten abseits der Firma

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die aktuelle rechtliche und sicherheitstechnische Grauzone beim Arbeiten im Homeoffice zu beenden – auch um möglichen Regressforderungen zu entgehen.

Nach dem ersten Corona-Lockdown im März 2020 begann für viele die Wildwest-Zeit des mobilen Arbeitens: Beschäftigte nahmen sich einen Laptop, setzten sich zu Hause auf das Sofa oder in die Küche und begannen zu arbeiten. Dienstlicher oder privater Rechner? Schutz personenbezogener Daten? IT-Sicherheit? Beachtung der Richtlinien zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze oder gar Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz? All diese Fragen interessierten zu diesem Zeitpunkt niemanden: Hauptsache, es konnte weitergearbeitet werden.

Doch zunehmend entwickelt es sich zum neuen Normal, dass zumindest ein Teil der Mitarbeiter im Homeoffice arbeitet. Also müssen die Betriebe für die vorgenannten Fragen adäquate Lösungen entwickeln. Theoretisch müssten die Betriebe zu jedem Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Datenschutzbeauftragten nach Hause schicken. Doch das ist häufig weder organisatorisch noch finanziell zu leisten. Also bleibt das Damoklesschwert der persönlichen Haftung über den Köpfen der Führungskräfte hängen, denn: Bei Arbeitsunfällen sind sie nach § 13 Arbeitsschutzgesetz unter Umständen persönlich verantwortlich.

Abhilfe schaffen können etwa digitale Lösungen. Bei diesen senden Arbeitgeber ihren Beschäftigten den Link zu einem Fragebogen zu. Ist dieser ausgefüllt, erhalten sie einen Sicherheitsreport und ein Zertifikat, das die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie eine datenschutzrechtliche Risikoanalyse bescheinigt.

Mehr zu diesem Thema lesen Interessierte in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift gmbhchef (www.gmbhchef.de), die vom VSRW-Verlag in Bonn herausgegeben wird.

Stand: 08.12.2021 09:41