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GmbH-Restrukturierung: Wie gut ist das Frühwarnsystem in Ihrer GmbH?

Zum 1.1.2021 ist ein Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Kraft getreten, das den sogenannten Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) regelt. Dieser gesetzliche Rahmen bietet Unternehmen in Schieflage nun erstmals die Möglichkeit, sich auch ohne Insolvenzverfahren grundlegend zu sanieren. Dabei leitet die bestehende Geschäftsführung weiterhin die Geschicke des Unternehmens und führt eigenverantwortlich durch den Restrukturierungsprozess.

Mit diesem Gesetz werden EU-Regeln vereinheitlicht, Unternehmen gestärkt, die Restrukturierung vereinfacht und eine optimierte Sanierungskultur nachhaltig gefördert. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Verpflichtung, dass Unternehmen ein zuverlässiges Frühwarnsystem zur Vermeidung von Insolvenzen nutzen. Anhand des Systems sollen Fehlentwicklungen und Krisen rechtzeitig erkannt und mit Hilfe geeigneter Maßnahmen nach Möglichkeit frühzeitig behoben werden.

»Wir stellen immer wieder fest, dass Unternehmen kein Frühwarnsystem haben. Das ist sehr riskant.« Dipl.-Volkswirt Michael Scherz, PMPG-Partner und Unternehmensberater

Allerdings wissen wir aus unserem Praxisalltag auch, dass viele Unternehmen noch kein Frühwarnsystem bei sich eingeführt haben und das kann unter Umständen teuer werden: Stellt nämlich ein Insolvenzverwalter fest, dass es kein entsprechendes Warnsystem gab, haftet die Geschäftsführung auch mit ihrem Privatvermögen.

Unternehmenssanierung auch ohne Insolvenzantrag

Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes war es in den meisten Fällen so, dass mit Sanierungsmaßnahmen erst dann begonnen wurde, nachdem bereits ein Insolvenzantrag gestellt worden war. Das war gleich in zweifacher Hinsicht schlecht, denn erstens wurden die Maßnahmen zur Unternehmensrettung häufig zu spät auf den Weg gebracht und zweitens hat das Unternehmen seinen Ruf gefährdet, weil Insolvenzen öffentlich gemacht wurden und das wiederum Auswirkungen auf bestehende und neue Geschäftsbeziehungen hatte.

75 Prozent Gläubiger-Zustimmung reichen zur Anerkennung des Restrukturierungsplans

Ein funktionierendes Frühwarnsystem identifiziert Schwächen rechtzeitig, und mit Unterstützung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens können diese effizient ausgemerzt werden. Wer von den Hilfsmaßnahmen profitieren möchte, benötigt hierfür übrigens keine Experteneinschätzungen oder aufwändige Gutachten. Der Unternehmer muss lediglich eine schriftliche Darstellung des Geschäftsbetriebs dem zuständigen Restrukturierungsgericht vorlegen. Im weiteren Verlauf muss ein Restrukturierungsplan erstellt werden, dem mindestens 75 Prozent der Gläubiger zustimmen müssen.

Wer kann StaRUG in Anspruch nehmen?

Natürlich müssen bestimmte Voraussetzungen für den Zugang zum Restrukturierungsrahmen erfüllt sein. So können ausschließlich Unternehmen Hilfen beantragen, die vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit stehen. Ist bereits eine Insolvenzreife eingetreten, können keine Instrumente des StaRUG beansprucht werden.

Ein starker Partner kann mehr für Sie rausholen

Im Fall der Fälle einen erfahrenen Unternehmenssanierer an der Seite zu haben, ist immer ein Pluspunkt. Denn gemeinsam ist der Weg durch die Sanierung einfacher zu meistern. Der Unternehmensberater vertritt Ihre Interessen, unterstützt Sie bei komplexen Anliegen, arbeitet gemeinsam mit Ihnen einen wirksamen Restrukturierungsplan aus und kann die gesamten Verhandlungen mit den Gläubigern führen. Er wird somit zu einer wichtigen Vertrauensperson für Sie und für Ihre Gläubiger.

Wir sind gerne für Sie da

Wenn auch Sie noch kein Frühwarnsystem implementiert haben, sollten Sie jetzt dringend handeln. Gerne unterstützen wir Sie dabei und erstellen ein effizientes System oder prüfen, ob das vorhandene den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in einem konkreten Sanierungs- bzw. Restrukturierungsfall gerne mit Rat und Tat zur Seite. Als Sanierungsexperten mit langjähriger Erfahrung führen wir Sie ebenso gekonnt wie erfolgreich durch den gesamten Restrukturierungsprozess.

Zur Person

Michael Scherz
Partner und Unternehmensberater bei PMPG
PMPG Unternehmensberatung KG
www.pmpg.de

Stand: 03.08.2022 16:28