Wie Geschäftsführer Forderungsausfällen vorbeugen
Bonn, 21.7.2021. Aufgrund der Corona-Pandemie steigen die Verbraucherinsolvenzen. Damit GmbHs im B2C-Bereich durch diese Entwicklung nicht ebenfalls ins Straucheln geraten, gilt es, Forderungsausfälle der Kunden zu vermeiden. Geschäftsführer sollten sich detailliert über Neukunden informieren und die für ihre Bonität relevanten Informationen zusammentragen. Diese sollten in ein Kunden- und Kreditmanagement als Teil eines Risikomanagements einfließen. Gleichzeitig müssen bestehende Geschäftsbeziehungen im Blick behalten und auch dort die Bonität kontinuierlich überwacht werden.
Wichtig sind zudem ein straffes Forderungsmanagement und Mahnwesen. GmbHs sollten sofort nach Leistungserbringung die Rechnung stellen und dabei unbedingt auf die korrekte und vollständige Aufzählung ihrer erbrachten Leistungen und der vereinbarten Preise achten. Und kommt es zu Zahlungsverzögerungen und -ausfällen, sollte unverzüglich schriftlich gemahnt werden. Zwei Mahnstufen genügen: „Erinnerung“ und „Letzte Mahnung“. Außerdem sollte eine Liefer- oder Leistungssperre als mögliche Folge an den Schuldner kommuniziert werden. Wird nicht gezahlt, kann man Kontakt aufnehmen und versuchen, die Ursachen telefonisch zu klären. Führt das zu keinem Ergebnis, ist es ratsam, anschließend einen Inkassodienstleister und bei strittigen Forderungen eine Anwaltskanzlei mit dem Forderungseinzug zu beauftragen.
Weitere Tipps, wie GmbHs Forderungsausfällen vorbeugen können, finden sich in der aktuellen Ausgabe des Magazins gmbhchef aus dem VSRW-Verlag (www.gmbhchef.de).