Alljährlich befragt die BBE media deutschlandweit GmbH-Geschäftsführer nach ihrem Gehalt und weiteren Vergütungsbestandteilen. Die BBE Gehaltsstrukturuntersuchung ist inzwischen der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab,
wenn es um die Angemessenheit des Gesellschafter-Geschäftsführergehalts geht.
In vielen GmbH-Betriebsprüfungen spielt das Gehalt des Geschäftsführers eine wichtige Rolle. Gerade mittelständische GmbHs sind oft inhabergeführt, was bedeutet dass einer der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist.
Für Geschäftsführer mit Gesellschafterstatus sind die Vergleichsgehälter aus anerkannten Gehaltsuntersuchungen von besonderem Nutzen, um bei der Frage der angemessenen Vergütung vor den Augen des Finanzamts bestehen zu können.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Status ist eine vorausschauende Vergütungsgestaltung besonders wichtig. Denn nur bei eindeutig und im Voraus getroffenen Vereinbarungen lassen sich verdeckte Gewinnausschüttungen vermeiden.
Aber auch Minderheitsgesellschafter sollten aus steuerlicher Sicht bei der Gestaltung ihrer Vergütung lieber auf Nummer sicher gehen und ihre Vergütung im Voraus mit der GmbH – vertreten durch die Gesellschafterversammlung – vereinbaren.
Angemessenheit der Geschäftsführervergütung
Diskussionen über die Angemessenheit des Gehalts kommen nicht nur dann auf, wenn der Geschäftsführer Anteile an der Gesellschaft besitzt. Auch bei Fremdgeschäftsführern wird es kritisch, wenn Familienangehörige Anteile an der GmbH besitzen, wenn der Geschäftsführer also eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist.
Wenn das Gehalt auf den Prüfstand kommt, wird bei nahezu jeder dritten GmbH die Gehaltshöhe der Geschäftsführer als “nicht fremdüblich” beanstandet.
Bei der Prüfung der steuerlichen Angemessenheit der Gesamtvergütung von Geschäftsführern ist es inzwischen gängige Praxis der Finanzämter und Finanzgerichte, auf Gehaltsstrukturuntersuchungen anerkannter unabhängiger Institutionen wie die BBE Vergütungsstudien zurückzugreifen.
Wird in einer Betriebsprüfung der GmbH die Angemessenheit des Gesamtgehalts infrage gestellt, befindet sich der GmbH-Chef in einer relativ sicheren Zone, wenn sich seine Gesamtvergütung in der Bandbreite üblicher Geschäftsführergehälter bewegt und somit der externe Gehaltsvergleich gewahrt ist.
Mithilfe der Vergleichsdaten der BBE-Studie können die für die Gehaltsfestsetzung zuständigen Gesellschafter besser einschätzen,
welche Vergütung im konkreten Fall finanzamtssicher ist und eine notwendige Anpassung frühzeitig erkennen.
Jahresbezüge und Tantieme
Die aktuellen Zahlen und Daten beruhen auf einer im Jahr 2024 bundesweit durchgeführten Geschäftsführergehälter Strukturuntersuchung. Über 2.500 Geschäftsführer wurden über ihre aktuelle Verdienstsituation und die Zusammensetzung ihrer Vergütung befragt.
Unter den Begriff der Jahresgesamtbezüge fallen sämtliche Gehaltsbestandteile und geldwerten Vorteile, die ein (Gesellschafter-)
Geschäftsführer von der GmbH erhält.
Das sind einerseits die feste Jahresgrundvergütung einschließlich Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ferner geldwerte Vorteile wie die private Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens oder Leistungen der GmbH zur betrieblichen Altersversorgung (beispielsweise eine Pensionszusage) und andererseits die variablen Gehaltsbestandteile, hier in erster Linie die gewinnabhängige Tantieme.
Liegen diese Bezüge im Vergleich zu dem, was andere Geschäftsführer vergleichbarer GmbHs verdienen, in der Bandbreite der üblichen Geschäftsführergehälter, ist im Regelfall von der steuerlich erforderlichen Angemessenheit auszugehen.
Betriebsinterner Gehaltsvergleich
Beim betriebsinternen Gehaltsvergleich gilt nach der Rechtsprechung des BFH die Faustregel, dass ein GmbH-Chef steuerlich gefahrlos das 2,5-fache des Gehalts verdienen darf, das der zweitbestbezahlte Mitarbeiter der GmbH erhält.
Im Wesentlichen wird dieser 2,5-Faktor auch für das Jahr 2024 von der BBE-Gehaltsstudie bestätigt – allerdings mit “Ausreißern” in zwei Wirtschaftszweigen: Im Großhandel liegt der Multiplikator bei 2,62 und im Wirtschaftszweig Dienstleistung sogar bei 2,94.
Weitere gehaltsbildende Faktoren: Geschäftsführerstatus, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg
Was ein GmbH-Geschäftsführer verdient bzw. als Gesellschafter steuerlich unbeanstandet verdienen darf, hängt im Wesentlichen von dem erzielten wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ab. Gehaltsbildende Faktoren sind außer dem Jahresumsatz der GmbH auch die Unternehmensgröße (beispielsweise bemessen nach der Personalstärke), das Arbeitsumfeld und der Verantwortungsgrad des Geschäftsführers (Allein-, Mitgeschäftsführer, Vorsitzender).
Dabei ist der Jahresumsatz der GmbH einer der wichtigsten Gehaltsbemessungsfaktoren, wie die BBE-Studie auch für das Jahr 2024
belegt. Im Vergleich zum Vorjahr sind bei umsatzorientierter Betrachtung in der Tendenz höhere Jahresgesamtbezüge zu verzeichnen.
So betrug im Jahre 2023 die durchschnittliche Vergütung des Chefs einer GmbH mit einem Jahresumsatz von 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro noch rund 163.873 Euro. Für das Jahr 2024 ist hier eine Steigerung auf 169.346 Euro zu verzeichnen.
Je nach dem von der GmbH erzielten Jahresumsatz steigt das Geschäftsführergehalt sogar progressiv an. So reicht die Spanne der
Jahresgesamtbezüge von durchschnittlich knapp 150.000 Euro bei Geschäftsführern von GmbHs mit weniger als 1 Mio. Euro Jahresumsatz bis zu 242.625 Euro bei Geschäftsführern einer GmbH mit mehr als 25 Mio. Euro Umsatz.
Schaubild 1
| GmbH-Jahresumsatz | Durchschnittliche Jahresgesamtbezüge |
| bis 1 Mio. Euro | 149.502 Euro |
| über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro | 168.629 Euro |
| über 2,5 Mio. Euro Euro bis 5 Mio. Euro | 193.767 Euro |
| über 5 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro | 195.788 Euro |
| über 10 Mio. Euro bis 25 Mio. Euro | 226.292 Euro |
| über 25 Mio. Euro | 242.625 Euro |
Nach ihren Gehältern befragt wurden Geschäftsführer von GmbHs aus fünf Wirtschaftszweigen. Das Spektrum der Unternehmen ist dabei so weit gefächert, dass innerhalb der Wirtschaftszweige 50 Branchen
ausgewiesen werden:
Die Zahl der Geschäftsführer, die aus diesen Wirtschaftszweigen an der Gehaltsumfrage teilnahmen, zeigt die
nachstehende Übersicht.
– Dienstleister: 1.095
– Handwerk: 686
– Industrie: 238
– Einzelhandel: 223
– Großhandel: 219
Schaubild 2 zeigt die Ergebnisse des Jahres 2024 bei den Jahresgesamtbezügen
von GmbH-Geschäftsführern im Durchschnitt und
im Höchstbereich.

Nach den neuen Daten sind die Vergütungen von GmbH-Geschäftsführern im Vergleich zum Vorjahr im Mittel
(Median) leicht gesunken. Wer als GmbH-Chef mit seinen Bezügen über 195.426 Euro liegt, verdient besser als die Hälfte seiner Geschäftsführer-Kollegen.
Im Vergleich zum Vorjahr 2023 hat sich die Verdienstsituation in nahezu allen Bereichen tendenziell verschlechtert – im Wirtschaftszweig Dienstleister von im Durchschnitt 183.404 Euro auf Jahresgesamtbezüge in Höhe von 177.797 Euro, im Wirtschaftszweig Großhandel von 198.731 Euro im Jahr 2023 auf aktuell 195.255 Euro sowie im Handwerk von 160.809 Euro auf 158.441 Euro.
Lediglich in den Wirtschaftszweigen Einzelhandel und Industrie sind die durchschnittlichen Geschäftsführergesamtbezüge angestiegen: im Einzelhandel von 146.407 Euro auf 151.301 Euro sowie in den Industriebranchen von 239.947 Euro auf 246.313 Euro.
Spitzenreiter bei den Gesamtbezügen des Jahres 2024 bleiben im Durchschnitt weiterhin die Geschäftsführer in der Industrie mit Jahresgesamtbezügen von 246.313 Euro, gefolgt von den Geschäftsführern aus dem Wirtschaftsbereich Großhandel mit Gesamtbezügen von durchschnittlich 195.255 Euro.
Am unteren Ende liegen die Geschäftsführer der Einzelhandel-GmbHs mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtgehalt von 151.301 Euro. Die höchste Einzelvergütung erhält ein Geschäftsführer aus dem Wirtschaftszweig Großhandel mit Gesamtbezügen von mehr als 2,6 Mio. Euro.
Zur Person und Gehaltsstudie
Der Autor Dr. Hagen Pruhs ist Schriftleiter der monatlichen Zeitschrift GmbH-Steuerpraxis. Zudem ist er seit
2006 Herausgeber des Wirtschaftsmagazins gmbhchef. Die BBE-Gehaltsstudie GmbH-Geschaftsfuhrer-Vergutungen
2025 kann uber den Online-Shop des VSRWVerlags vsrw.de bezogen werden.
Auf Anfrage (Tel. 0228 95124-10) sind auch die Gehaltsstudien fruherer Jahre (rückwirkend bis 2015) lieferbar. Zu der Studie 2025 gehort ein praktisches Online-Auswertungsprogramm, mit dem sich nach individuell bestimmbaren Rahmenbedingungen die Vergütungen (Hochstwert, oberes Quartil, Medianwert) von vergleichbar tätigen GmbH-Geschaftsfuhrern ermitteln lassen.


