Alljährlich befragt die BBE media deutschlandweit GmbH-Geschäftsführer nach ihrem Gehalt und weiteren Vergütungsbestandteilen. Die BBE-Gehaltsstrukturuntersuchung ist inzwischen der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab, wenn es um die Angemessenheit des Gesellschafter-Geschäftsführergehalts geht.
In vielen GmbH-Betriebsprüfungen spielt das Gehalt des Geschäftsführers
eine wichtige Rolle. Gerade mittelständische GmbHs sind oft inhabergeführt, d.h. einer der Gesellschafter ist zugleich Geschäftsführer. Für Geschäftsführer mit Gesellschafterstatus sind die Vergleichsgehälter aus anerkannten Gehaltsuntersuchungen von besonderem Nutzen, um bei der Frage der angemessenen Vergütung vor den Augen des Finanzamts bestehen zu können. Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Status ist eine vorausschauende Vergütungsgestaltung besonders wichtig. Denn nur bei eindeutig und im Voraus getroffenen Vereinbarungen lassen sich verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) vermeiden. Aber auch Minderheitsgesellschafter sollten aus steuerlicher Sicht bei der Gestaltung ihrer Vergütung lieber auf Nummer sicher gehen und ihre Vergütung im Voraus mit der GmbH – vertreten durch die Gesellschafterversammlung – vereinbaren.
Angemessenheit der Geschäftsführer-Vergütung
Diskussionen über die Angemessenheit des Gehalts kommen nicht nur dann auf, wenn der Geschäftsführer Anteile an der Gesellschaft besitzt. Auch bei Fremdgeschäftsführern wird es kritisch, wenn Familienangehörige Anteile an der GmbH besitzen, wenn der Geschäftsführer also eine einem Gesellschafter nahestehende Person ist. Wenn das Gehalt auf den Prüfstand kommt, wird bei nahezu jeder zweiten GmbH die Gehaltshöhe der Geschäftsführer als überhöht moniert.
Bei der Prüfung der steuerlichen Angemessenheit der Gesamtvergütung von Geschäftsführern ist es inzwischen gängige Praxis der Finanzämter und Finanzgerichte, auf Gehaltsstrukturuntersuchungen anerkannter unabhängiger Institutionen wie die BBE-Vergütungsstudien zurückzugreifen. Wird in einer Betriebsprüfung der GmbH die Angemessenheit des Gesamtgehalts infrage gestellt, befindet sich der GmbH-Chef in einer relativ sicheren Zone, wenn sich seine Gesamtvergütung in der Bandbreite üblicher Geschäftsführergehälter bewegt und somit der externe Gehaltsvergleich gewahrt ist.
Mithilfe der Vergleichsdaten der BBE-Studie können die für die Gehaltsfestsetzung zuständigen Gesellschafter besser einschätzen, welche Vergütung im konkreten Fall finanzamtssicher ist und eine notwendige Anpassung frühzeitig erkennen.
Jahresgesamtbezüge und Tantieme
Die aktuellen Zahlen und Daten beruhen auf einer im Jahr 2020 bundesweit durchgeführten Geschäftsführergehälter-Strukturuntersuchung. Über 3000 Geschäftsführer wurden über ihre aktuelle Verdienstsituation und die Zusammensetzung ihrer Vergütung befragt.
Unter dem Begriff der Jahresgesamtbezüge fallen sämtliche Gehaltsbestandteile und geldwerten Vorteile, die der (Gesellschafter-) Geschäftsführer von der GmbH erhält. Das sind einerseits die feste Jahresgrundvergütung einschließlich Sondervergütungen, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ferner geldwerte Vorteile wie die private Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens oder Leistungen der GmbH zur betrieblichen Altersversorgung (z.B. eine Pensionszusage) und andererseits die variablen Gehaltbestandteile und hier in erster Linie die gewinnabhängige Tantieme.
Liegen diese Bezüge im Vergleich zu dem, was andere Geschäftsführer vergleichbarer GmbHs verdienen, in der Bandbreite der üblichen Geschäftsführergehälter, ist im Regelfall von der steuerlich erforderlichen Angemessenheit auszugehen.
Betriebsinterner Gehaltsvergleich
Beim betriebsinternen Gehaltsvergleich gilt nach der BFH-Rechtsprechung
die Faustregel, dass ein GmbH-Chef steuerlich gefahrlos das 2,5-Fache des Gehalts verdienen darf, das der zweitbestbezahlte Mitarbeiter der GmbH erhält. Im Wesentlichen wird dieser 2,5-Faktor auch für das Jahr 2020 von der BBE-Gehaltsstudie bestätigt – allerdings mit „Ausreißern“ in zwei Wirtschaftszweigen: Im Großhandel liegt der Multiplikator bei 2,74; im Wirtschaftszweig Dienstleistung sogar bei 2,91.
Weitere gehaltsbildende Faktoren: Geschäftsführerstatus, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg
Was ein GmbH-Geschäftsführer verdient bzw. als Gesellschafter steuerlich unbeanstandet verdienen darf, hängt im Wesentlichen von dem erzielten wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ab. Gehaltsbildende Faktoren sind außer dem Jahresumsatz der GmbH auch die Unternehmensgröße (beispielsweise bemessen nach der Personalstärke), das Arbeitsumfeld und der Verantwortungsgrad des Geschäftsführers (Allein-, Mitgeschäftsführer, Vorsitzender). Dabei ist der Jahresumsatz der GmbH einer der wichtigsten Gehaltsbemessungsfaktoren, wie die aktuelle BBE-Studie auch für das Jahr 2020 belegt.
Im Vergleich zum Vorjahr sind bei umsatzorientierter Betrachtung in der Tendenz höhere Jahresgesamtbezüge zu verzeichnen. So betrug im Jahre 2019 die durchschnittliche Vergütung des Chefs einer GmbH mit einem Jahresumsatz von 1 Mio. € bis 2,5 Mio. € noch rund 146.534 €. Für das Jahr 2020 ist hier eine Steigerung auf 151.434 € zu verzeichnen.
Je nach dem von der GmbH erzielten Jahresumsatz steigt das Geschäftsführergehalt sogar progressiv an. So verdienen Geschäftsführer einer GmbH mit einem Jahresumsatz von 10 Mio. € bis 25 Mio. € im Durchschnitt mehr als das Doppelte als Geschäftsführer eines Unternehmens mit einem Jahresumsatz bis 1 Mio. €. Wenn die GmbH einen Jahresumsatz über 25 Mio. € erzielt hat, verdient der Geschäftsführer gut das 3-Fache dessen, was der Geschäftsführer einer kleinen GmbH an Vergütung erhält.
Geschäftsführer-Gesamtbezüge nach Wirtschaftszweigen
Nach ihren Gehältern befragt wurden Geschäftsführer von GmbHs aus fünf Wirtschaftszweigen. Das Spektrum der Unternehmen ist dabei so weit gefächert, dass innerhalb der Wirtschaftszweige 68 Branchen ausgewiesen werden: Dienstleistung (21 Branchen), Handwerk (14 Branchen), Industrie (9 Branchen), Einzelhandel (11 Branchen), Großhandel (13 Branchen).
Das folgende Schaubild zeigt die Ergebnisse des Jahres 2020 bei den Jahresgesamtbezügen von GmbH-Geschäftsführern im Durchschnitt und im Höchstbereich. Nach den neuen Daten sind die Vergütungen von GmbH-Geschäftsführern im Vergleich zum Vorjahr im Mittel (Median) gestiegen
(+ 0,4%). Wer als GmbH-Chef mit seinen Bezügen über 154.614 € liegt, verdient besser als die Hälfte seiner Geschäftsführer-Kollegen. Im Vergleich zum Vorjahr 2019 hat sich die Verdienstsituation in allen fünf Wirtschaftszweigen verbessert – im Wirtschaftszweig Dienstleister von im Durchschnitt 171.097 € auf Gesamtbezüge in Höhe von 174.794 €, im Bereich Einzelhandel von 155.166 € auf nun 157.125 €, im Wirtschaftszweig Großhandel von 187.789 € im Jahr 2019 auf aktuell 192.518 € sowie im Handwerk von 151.842 € auf 156.248 €. Im Wirtschaftszweig Industrie haben sich die durchschnittlichen Geschäftsführer-Gesamtbezüge von 219.743 € auf jetzt 228.628 € erhöht.
Spitzenreiter bei den Gesamtbezügen des Jahres 2020 im Durchschnittswert
sind trotzdem weiterhin die Geschäftsführer in der Industrie mit Jahresgesamtbezügen von 228.628 €, gefolgt von den Geschäftsführern aus dem Wirtschaftsbereich Großhandel mit Gesamtbezügen von 192.518 €. Am unteren Ende liegen die Geschäftsführer der Handwerks-GmbHs mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtgehalt von 156.248 €.
Die höchste Einzelvergütung erhält ein Geschäftsführer aus dem Wirtschaftszweig Industrie mit Gesamtbezügen von über 1,7 Mio. €.
Dr. Hagen Prühs
Der Autor ist Chefredakteur dieser Zeitschrift