GmbH-Firma: Firma mit vorangestellten Sonderzeichen ist nicht eintragungsfähig

Die Gesellschafter der //Crash Service Gesellschaft mbH & Co. KG meldeten die Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister an. Das Registergericht hat den Eintragungsantrag zurückgewiesen, ebenso das Beschwerdegericht, und zwar wegen nicht gegebener Kennzeicheneignung der Sachfirma.

Der BGH hat die Nichteintragungsfähigkeit bestätigt. Gemäß § 18 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) muss die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Sie hat gemäß § 17 Abs. 1 HGB eine Namensfunktion.

Eine Firma wird dieser Voraussetzung nur dann gerecht, wenn die Firma aussprechbar ist im Sinne einer Artikulierbarkeit. Reine Bildzeichen, deren Aussprechbarkeit in der Sprachgemeinschaft (noch) nicht anerkannt ist, sind demnach als Bestandteil der Firma nicht zulässig. Daran ist auch die Verwendung von Sonderzeichen als Firmenbestandteil zu messen. Eine Aussprechbarkeit eines Sonderzeichens kann nur dann bejaht werden, wenn ein solches Sonderzeichen im allgemeinen Sprachgebrauch als Wortersatz verwendet wird. Dies trifft z.B. zu für die Sonderzeichen 2&2 und 2+2. Diese Sonderzeichen werden im kaufmännischen Verkehr durchgängig als 2und2 bzw. 2plus2 gesprochen.

Auch die firmenrechtliche Zulässigkeit des Sonderzeichens 2@2, welches als 2at2 ausgesprochen wird, wird wegen der zunehmenden Digitalisierung des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs mittlerweile überwiegend bejaht.

Dem entsprechen die vorliegend der Firma vorangestellten Sonderzeichen // nicht. Es handelt sich nicht um sogenannte stumme Sonderzeichen, die nicht mitgesprochen werden sollen, sondern um Sonderzeichen, die gerade auf Artikulation angelegt sind (sie sollen gesprochen werden „slash slash crash“). Eine solche Artikulation ist aber im allgemeinen Sprachgebrauch nicht anerkannt. Insoweit entspricht die Firma nicht den Vorgaben des HGB und ist nicht eintragungsfähig.

Die zuständige Industrie- und Handelskammer kann verbindliche Auskünfte zur Eintragungsfähigkeit einer Firmenbezeichnung geben.

Vorheriger Artikel

GmbH-Geschäftsführervergütungen 2023: Neue Orientierungswerte

Nächster Artikel

Vorrats-GmbH: Rechtliche Voraussetzungen für die Nutzung

You might be interested in …

GmbH-Geschäftsführervergütungen 2023: Neue Orientierungswerte

Alljährlich befragt die BBE media deutschlandweit GmbH-Geschäftsführer nach ihrem Gehalt und weiteren Vergütungsbestandteilen. Die BBE-Gehaltsstrukturuntersuchung ist inzwischen der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab, wenn es um die Angemessenheit des Gesellschafter-Geschäftsführergehalts geht. In vielen GmbH-Betriebsprüfungen […]