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Gefährliche Scheinselbstständigkeit

Der schmale Grat zwischen freiberuflicher und abhängiger Beschäftigung

Bonn, 26.05.2021. Die Kontrolle von Verträgen mit freien Mitarbeitern im Rahmen von Betriebsprüfungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Scheinselbstständigkeit stellt insbesondere in finanzieller Hinsicht ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Unternehmen dar.

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person lediglich nach dem der Tätigkeit zugrundeliegenden Vertrag selbstständige Dienst- oder Werkleistungen erbringt, tatsächlich aber abhängig beschäftigt ist. Die selbstständige Tätigkeit erfolgt also nur „zum Schein“. Entscheidend ist dabei immer das gelebte Vertragsverhältnis, nicht der Inhalt des Vertrags.

Ein freier Mitarbeiter muss weisungsfrei und selbstbestimmt sowie persönlich, sozial und wirtschaftlich unabhängig tätig sein. Bei einer selbstständigen Tätigkeit werden vom Arbeitgeber lediglich die Ziele der Tätigkeit vorgegeben; die Art und Weise, wie diese Ziele erreicht werden, ist Sache des freien Mitarbeiters. Keinesfalls sollte der Auftraggeber über die Arbeitszeit des freien Mitarbeiters verfügen oder eine ständige Erreichbarkeit verlangen. Dies wären Indizien für eine Scheinselbstständigkeit. Gleiches gilt für Weisungen des Auftraggebers zum Arbeitsort. Auch sollte die Nutzung der IT-Infrastruktur des Auftraggebers durch den freien Mitarbeiter vermieden werden. Schließlich spielt auch die Art der Tätigkeit eine Rolle. Handelt es sich dabei um eine solche, die üblicherweise im Rahmen von Arbeitsverhältnissen beim Auftraggeber ausgeübt wird, kann auch dies für eine abhängige Beschäftigung sprechen.

Bei Unsicherheit im Hinblick auf den Status eines Beschäftigten kann innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn das sog. Anfrageverfahren zur Statusklärung nach § 7a SGB IV eingeleitet werden. Handelt es sich danach um eine abhängige Beschäftigung, tritt die Sozialversicherungspflicht erst mit der Entscheidung ein; so müssen rückwirkend keine Sozialabgaben nachgezahlt werden.

Wie Sie als Unternehmer die mit einer Scheinselbstständigkeit verbundenen finanziellen und (straf-)rechtlichen Konsequenzen vermeiden, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der  Zeitschrift GmbH-Steuerpraxis aus dem VSRW-Verlag (www.vsrw.de).

Stand: 01.06.2021 07:46