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Firmenwagen der GmbH

Firmenwagen der GmbH

📚 Die steuerlichen Regelungen zum Firmenwagen ändern sich laufend und sind immer umfangreicher geworden. Das gilt auch für den Firmenwagen der GmbH und die Überlassung des Firmenwagens an die GmbH-Gesellschaftende-Geschäftsführung zur privaten Nutzung.⁠

Die GmbH-Gesellschaftende-Geschaftsführung kann als angestellte Person ihrer GmbH einen Firmen-Pkw für private Zwecke nutzen. Die GmbH muss bei ihrer Gesellschaftenden-Geschaftsführung einen geldwerten Vorteil versteuern, wenn sie ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einen Firmenwagen überlässt. Bei der 1%-Regelung zur Ermittlung der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs handelt es sich, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, um eine zwingende Bewertungsregelung.⁠

Anders ist die Situation, wenn die GmbH ihrer Gesellschaftenden-Geschäftsführung den Firmen-Pkw außerhalb des Arbeitsverhältnisses für Privatfahrten überlässt und zwischen GmbH und Gesellschaftenden-Geschäftsführung ein entgeltlicher Überlassungsvertrag (Mietvertrag) abgeschlossen wird. Dieser Vertrag muss dann auch entsprechend den Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden.⁠

Das Buch unseres Autors Wilhelm Krudewig ermöglicht es, sich gezielt mit den Informationen zu befassen, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines GmbH-Firmenwagens gerade benötigt werden. Problemlösungen können anhand von Beispielen und Buchungssätzen leicht nachvollzogen werden. ⁠

Weitere Informationen finden Sie in unserem Verlagsshop unter www.vsrw.de.⁠

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❓ Sie haben Fragen? Dann schreiben sie uns gerne eine E-Mail an redaktion@gmbhchef.de.

Ihr VSRW-Team aus Bonn! 📖⁠

Stand: 13.09.2021 11:16