Bei Überlegungen zur innerfamiliären Unternehmensnachfolge geht es immer um die Suche nach Potenzialen und darum, diese erfolgreich zu entfalten. Wie können Unternehmer erkennen, ob Familienmitglieder als Nachfolger geeignet sind? Welche Fallstricke sollten Sie vermeiden, um gewachsene Familienstrukturen nicht zu gefährden, sondern sie positiv weiterzuentwickeln?
Machen Sie sich frühzeitig Gedanken!
Wenn Sie als Unternehmer Kinder haben, werden Sie sich die Frage stellen, ob die Kinder einmal Ihr Unternehmen fortführen werden. Je älter die Kinder werden, desto mehr gewinnt dies an Relevanz. Die Frage ist, ab wann Sie sich ernsthaft mit diesem Gedanken beschäftigen sollten. Diesbezüglich gilt: je früher, desto besser! Wenn Ihre Kinder noch minderjährig sind, werden Ihre Überlegungen noch recht allgemein sein und sich mit der Entwicklung Ihrer Kinder konkretisieren. Die Zeiten, in denen die Kinder und insbesondere die Söhne in die Fußstapfen der Väter treten mussten, sind glücklicherweise vorbei. Eine solche Betrachtung sieht die Unternehmensnachfolge aber einseitig als Bürde an und ignoriert dabei die Chancen, die Sie Ihren Kindern bieten, wenn sie einmal Ihr Nachfolger werden. Die Leitung eines Unternehmens bietet neben einer Existenzgrundlage Selbstbestimmung und Erfüllung. Warum sollten Sie Ihrem Kind diese Chance vorenthalten?
Wie können Sie Ihr Kind an Ihr Unternehmen heranführen?
Wecken Sie das Interesse Ihrer Kinder an Eigenverantwortung und Unternehmertum! Leider ist unser Schulsystem nicht darauf ausgelegt. Der Fokus liegt auf der reinen Wissensvermittlung. Auch der strukturelle Rahmen der Schule, der durch Beamtentum und Arbeitnehmermentalität geprägt ist, bietet hier wenige Anregungen. Versuchen Sie deshalb selbst, dieses Interesse zu fördern.
Beobachten Sie Ihr Kind und schauen Sie, ob es Interesse an geschäftlichen Themen entwickelt. Nehmen Sie es mit in den Betrieb und zeigen Sie ihm, was Sie dort tun. Es ist eine spannende Erfahrung, zu sehen, welche Menschen dort arbeiten. Außerdem können Sie gelegentlich zu Hause im Beisein Ihrer Kinder über unternehmerische Fragen sprechen. Spiele wie Monopoly oder Börsenspiele sind auch geeignet, das Interesse an unternehmerischen Themen zu wecken. Sprechen Sie über Ihre persönlichen unternehmerischen Erfahrungen. Nutzen Sie das Privileg, als Eltern das natürliche Vorbild für Ihre Kinder zu sein.
Sofern Ihr Kind dies spannend findet, können Sie in einem weiteren Schritt an ein Ferienpraktikum in Ihrem oder in einem befreundeten Unternehmen denken. In hanseatischen Kaufmannsfamilien ist es Tradition, dass die Kinder Erfahrungen an ausländischen Standorten des Unternehmens sammeln. Wichtig ist, dass das Kind einen Einblick in kaufmännisches bzw. unternehmerisches Denken bekommt und den Kontrast zu seinem schulischen Umfeld kennenlernt. Dies erleichtert es ihm, später eine durchdachte Entscheidung über die eigene Berufswahl zu treffen.
Dabei ist es wichtig, nicht zu übertreiben und keinen Druck aufzubauen!
Sollte man Einfluss auf die Ausbildung des Kindes nehmen?
Hier gilt es, mit Augenmaß vorzugehen. Sofern Sie das Gefühl haben, dass sich Ihr Kind für das Unternehmertum interessiert, könnten Sie für eine Ausbildung werben, die zu Ihrem Unternehmen passt. Die gewählte Ausbildung sollte jedenfalls die Möglichkeit bieten, sich später für Ihr Unternehmen zu entscheiden. Wenn Ihr Kind beispielsweise Betriebswirtschaft oder Ingenieurwesen studiert, hält es sich abhängig von der konkreten Ausrichtung des Unternehmens die Option offen, später einmal in Ihr Unternehmen einzutreten. Es handelt sich dabei aber nicht um eine Vorentscheidung, da es mit diesem Studium auch als Angestellter in andere Unternehmen eintreten kann.
Wichtig ist, dass Sie niemals psychischen Zwang aufbauen sollten. Wenn Ihr Kind kein Interesse an einer Zukunft als Unternehmer zeigt, sollten Sie dies akzeptieren. Viele Unternehmer machen den Fehler, zu lange an der Illusion festzuhalten, dass ihre Kinder das Unternehmen eines Tages fortführen werden. Sofern dies nicht der Fall ist, sollten Sie sich von diesen Gedanken lösen und Ihrem Kind nicht das Gefühl vermitteln, Sie enttäuscht zu haben.
Sofern Ihr Kind allerdings Interesse an einer Mitarbeit im eigenen Betrieb zeigt, sollten Sie es bei der Ausbildung ideell und finanziell nach Möglichkeit unterstützen. Die beste Ausbildung ist gerade gut genug! Ob es sich um eine betriebliche Ausbildung oder um ein Studium handelt, hängt dabei von den Interessen des Kindes ab.
Einbindung in den elterlichen Betrieb
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Kind seine Ausbildung im elterlichen Betrieb erhalten sollte. Dies hängt wiederum von den Umständen des Einzelfalls ab. Es hat sich aber in vielen Fällen gezeigt, dass eine Ausbildung in einem externen Unternehmen besser ist. Auf diese Weise lernt das Kind die Praxis in anderen Organisationen kennen und verfällt nicht in sogenannte Betriebsblindheit. Sie führen Ihr Unternehmen seit Jahren erfolgreich und haben eine bestimmte Herangehensweise. Es ist aber sinnvoll, gerade im Rahmen der Ausbildung einen anderen Blickwinkel kennenzulernen, der es Ihrem Kind später erlaubt, Innovationen im elterlichen Unternehmen einzuführen.
Zudem beabsichtigen Sie letztlich, dass Ihr Kind künftig als Vorgesetzter wahrgenommen wird. Erhält es seine Ausbildung im elterlichen Unternehmen, besteht die Gefahr, dass altgediente Mitarbeiter in dem späteren Chef immer noch den Berufsanfänger sehen. Dies könnte die notwendige Autorität als Chef unterminieren.
Eine weitere Frage ist, in welcher Funktion das Kind in den elterlichen Betrieb eintreten sollte. Ist es zu empfehlen, ihm sofort die Position eines Geschäftsführers zu übertragen?
Es hat sich bewährt, die Unternehmensnachfolge in mehreren Schritten umzusetzen. Häufig ist es sinnvoll, dass das Kind zunächst als Angestellter in das elterliche Unternehmen eintritt. Sie können dann schauen, wie die Zusammenarbeit funktioniert. Immerhin müssen Sie auf Basis der bestehenden persönlichen Ebene Ihre Zusammenarbeit im Betrieb definieren. Dies hat sich häufig als Herausforderung erwiesen. Eine Testphase eignet sich sehr gut, um die Zusammenarbeit gemeinsam zu lernen. Sie können dann auch beobachten, ob Ihr Kind der übertragenen Verantwortung gewachsen ist.
Außerdem ist dieser Ansatz wiederum besser geeignet, um die Akzeptanz Ihrer Mitarbeiter zu gewinnen. In vielen Fällen hat es sich als problematisch erwiesen, wenn das Kind als der Junior wahrgenommen wird, der sofort als Geschäftsführer in das Unternehmen eintritt, ohne über die hierfür erforderliche Erfahrung und Kompetenz zu verfügen.
Geschäftsübernahme
Erst in einem nächsten Schritt sollten Sie an die Unternehmensnachfolge herangehen. Dabei hat es sich wiederum bewährt, das Kind zunächst nur als (Mit-)Geschäftsführer einzusetzen und zu beobachten, wie es sich in dieser neuen Rolle entwickelt. Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, sich zu bewähren. Wenn Sie beabsichtigen, sich über kurz oder lang aus der Geschäftsführung zurückzuziehen, sollten Sie Ihrem Kind im Tagesgeschäft freie Hand geben und sich nur bei Grundlagenentscheidungen eine Vetoposition vorbehalten.
Unabhängig von der Überleitung der Geschäftsführerfunktion stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt Sie ihrem Kind Geschäftsanteile an Ihrem Unternehmen übertragen sollten. Auch dieser Schritt sollte wiederum in Stufen erfolgen. In einer ersten Phase sollten Sie Ihrem Kind nur Minderheitsanteile übertragen. Erst wenn Sie davon überzeugt sind, dass die Unternehmensnachfolge funktionieren wird, sollten Sie daran denken, Ihre Geschäftsanteile vollständig zu übertragen. Das Gesellschaftsrecht bietet Ihnen dabei einige interessante Möglichkeiten wie etwa, sich den Widerruf der Schenkung vorzubehalten. Sie sind dann imstande, die Schenkung rückgängig zu machen, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Übertragung in der Praxis nicht funktioniert oder dass Ihr Kind das Unternehmen in die falsche Richtung führt.
Was ist steuerlich zu beachten?
Behalten Sie auch die steuerlichen Aspekte im Blick. Unter schenkungsteuerlichen Gesichtspunkten kann es sinnvoll sein, Geschäftsanteile unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs an die Kinder zu verschenken. Dies bedeutet, dass Sie auch nach der Schenkung die Nutzungen der Geschäftsanteile behalten, also insbesondere die Gewinnausschüttungen aus der Gesellschaft bekommen. Ein solcher Nießbrauchsvorbehalt eignet sich dazu, die Schenkungsteuer erheblich zu reduzieren.
Eine weitere Frage ist, ob Sie auch Ihren anderen Kindern, die nicht in Ihrem Unternehmen tätig sein wollen, Geschäftsanteile übertragen sollten. Es hat sich in vielen Fällen als problematisch erwiesen, wenn das Kind, das sich für die Unternehmensnachfolge entschieden hat, durch seine Geschwister bei notwendigen geschäftlichen Entscheidungen eingeschränkt wird. Bei einer solchen Konstellation besteht die Gefahr, dass aus betrieblichen Meinungsverschiedenheiten familiäre Konflikte entstehen oder umgekehrt. Sofern ausreichendes sonstiges Vermögen vorhanden ist, ist es häufig besser, die übrigen Kinder nicht an dem Unternehmen zu beteiligen, sondern sie anderweitig abzufinden.
Ehrliche Kommunikation
Eine der wichtigsten Empfehlungen bei der Überleitung Ihres Unternehmens ist es, offen und ehrlich miteinander zu kommunizieren. Sprechen Sie über alle Optionen und versuchen Sie nicht, Druck auf Ihr Kind auszuüben. Äußern Sie Kritik, wenn es erforderlich ist. Tun Sie dies aber mit Augenmaß und bedenken Sie, dass Ihr Nachfolger in die Position des Unternehmers erst hineinwachsen muss.
Fazit
Machen Sie sich frühzeitig darüber Gedanken, ob Ihre Kinder als Nachfolger in Betracht kommen. Versuchen Sie, ihr Interesse an dem Unternehmen zu wecken, ohne dabei übermäßigen Druck aufzubauen. Wichtiger als die Zukunft Ihres Unternehmens ist es, dass Ihre Kinder die richtige Entscheidung treffen und ein erfülltes Leben führen.
Dr. Thomas Winkemann
Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar
bei der Wirtschaftssozietät GÖRG
E-Mail: twinkemann@goerg.de