Erhöhung des Mindestlohns: Auswirkung auf die Beschäftigung von Minijobbern

Durch die geplante Erhöhung des Mindestlohns in 2026 und 2027 steigt auch die Verdienstgrenze von Minijobbern. Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde auf 13,90 Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Diese Anpassungen betreffen nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobber.

Der Mindestlohn wirkt sich auf die Verdienstgrenze im Minijob aus. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Erhöht sich der Mindestlohn, so erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob. Die Berechnung der Verdienstgrenze erfolgt nach dieser Formel: Mindestlohn x 130 ./. 3.

Das Ergebnis wird jeweils auf volle Eurobeträge aufgerundet. Somit wirkt sich die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf die Verdienstgrenze von Minijobs konkret wie folgt aus:

  • Im Jahr 2026 steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro im Monat.
  • Im Jahr 2027 erfolgt eine erneute Anpassung auf 633 Euro.
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