Das BMF hat mit Schreiben vom 28.6.2024 darauf hingewiesen, dass ab dem 1.1.2025 eine elektronische Meldemöglichkeit für elektronische Kassen(-systeme) sowie für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler zur Verfügung stehen wird. Entsprechende Systeme sind bis spätestens 31.7.2025 über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle den Behörden zu melden.
Mit dem sogenannten „Kassengesetz“ vom 22.12.2016 und der Einfügung von § 146a Abgabenordnung wurden Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme ab dem 1.1.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor nachträglichen Datenmanipulationen zu schützen. Zugleich wurde eine Belegausgabepflicht eingeführt, um durch einen Abgleich des Bons mit den Aufzeichnungen der Kassensoftware mögliche Manipulationen leichter feststellen zu können.
Zudem wurden Unternehmen verpflichtet, die eingesetzten Aufzeichnungssysteme und die verwendete TSE innerhalb eines Monats nach Anschaffung auf elektronischem Weg dem zuständigen Finanzamt zu melden. Die Meldepflicht wurde mit BMF-Schreiben vom 6.11.2019 aufgehoben, da die Finanzverwaltung noch kein elektronisches Meldeverfahren bereitstellen konnte. Nunmehr steht zum 1.1.2025 eine entsprechende elektronische Meldemöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung.
Ab dem 1.7.2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme. Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.
Ab dem 1.7.2025 angeschaffte oder mit einer TSE ausgerüstete EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind ebenfalls spätestens innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Ausrüstung zu melden.