Dienstwagen ohne Steuerfrust: Wie ein Versorgungskonto den geldwerten Vorteil intelligent kompensiert

Das Bild zeigt ein Auto im seitllichen Profil. Der Fokus richtet sich auf den Griff der hinteren Wagentür

Der Dienstwagen gehört für viele Geschäftsführer zu den beliebtesten Vergütungsbestandteilen. Sobald ein Firmenfahrzeug jedoch auch privat genutzt wird, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil, der als zusätzliches Einkommen versteuert werden muss.

Je nach Fahrzeugwert kann diese steuerliche Mehrbelastung schnell mehrere hundert Euro im Monat betragen. Eine innovative Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, diese zusätzliche Steuerbelastung strategisch mit einer Altersversorgung zu kombinieren – über ein betriebliches Versorgungskonto.

Der geldwerte Vorteil beim Dienstwagen

Nutzen Geschäftsführer ihren Dienstwagen auch privat, bewertet das Finanzamt diesen Vorteil in der Regel nach der sogenannten 1-Prozent-Regel oder anhand eines Fahrtenbuchs.

Bei der 1-Prozent-Methode wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt und zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet.

Beispiel

Bei einem Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro ergibt sich ein monatlicher geldwerter Vorteil von 700 Euro. Dieser Betrag erhöht das zu versteuernde Einkommen – und damit die persönliche Steuerlast.

Für viele Geschäftsführer stellt sich daher die Frage: Wie lässt sich diese zusätzliche Steuerbelastung sinnvoll reduzieren oder ausgleichen?

Die Lösung: Versorgungskonto in der betrieblichen Altersversorgung

Eine zunehmend diskutierte Lösung ist die Einrichtung eines Versorgungskontos innerhalb der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dabei wird die steuerliche Mehrbelastung, die durch den Dienstwagen entsteht, gezielt in eine langfristige Vermögensbildung umgewandelt.

Das Prinzip ist einfach:

  1. Durch die Privatnutzung des Dienstwagens entsteht ein geldwerter Vorteil.
  2. Parallel wird ein Versorgungskonto eingerichtet.
  3. Monatlich fließt ein Betrag – beispielsweise in Höhe der steuerlichen Mehrbelastung – in dieses Konto.
  4. Das Kapital wird professionell angelegt und verzinst sich über die Jahre.

Auf diese Weise entsteht Schritt für Schritt ein zusätzliches Altersvorsorgekapital.

Vermögensaufbau statt Steuerbelastung

Der entscheidende Vorteil dieses Modells liegt im Perspektivwechsel: Die zusätzliche Steuerbelastung durch den Dienstwagen wird nicht als Kostenfaktor betrachtet, sondern als Auslöser für systematischen Vermögensaufbau.

Über die Jahre entwickelt sich durch regelmäßige Einzahlungen und Verzinsung ein beachtliches Versorgungskapital. Dieses steht im Ruhestand als zusätzlicher finanzieller Versorgungsbaustein zur Verfügung und ergänzt andere Einkommensquellen wie gesetzliche oder private Renten.

Der Dienstwagen bleibt ein attraktiver Bestandteil der Geschäftsführervergütung – trotz der steuerlichen Belastung durch den geldwerten Vorteil.

Durch die Kombination mit einem  Versorgungskonto in der betrieblichen Altersversorgung lässt sich diese Mehrbelastung jedoch intelligent nutzen.

Statt lediglich Steuern zu zahlen, entsteht so ein langfristiger Mehrwert, ein wachsendes Versorgungskapital für den Ruhestand.

Nicht der Wagen selbst steht im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie vorhandene Ressourcen intelligent genutzt werden können, um finanzielle Sicherheit und Vermögen aufzubauen.

Für Geschäftsführer und Unternehmen eröffnet dieses Modell eine moderne Möglichkeit, Vergütung, Steuerstrategie und Altersvorsorge sinnvoll miteinander zu verbinden.

Das Modell als Benefit für die gesamte Belegschaft

Das intelligente Kombi-Modell ist keineswegs nur der Chefetage vorbehalten. Unternehmen können das Versorgungskonto ebenso erfolgreich auf Mitarbeitende mit Firmenwagen übertragen, um ein hochattraktives Benefit-Paket zu schnüren.

In diesem Fall greift die steuerliche Förderung über den § 3 Nr. 63 EStG, wodurch Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei investiert werden können.

Für das aktuelle Jahr entspricht dies einem Maximalbetrag von 676 Euro monatlich. Der Clou für den Betrieb: Das Modell lässt sich vollkommen unbürokratisch implementiert und verwalten.

Zudem ist es rechtssicher arbeitsrechtlich flankiert, sodass für beide Seiten von Beginn an klare, transparente Regeln gelten. Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, geht das Versorgungskonto einfach mit. Es ist flexibel auf den Arbeitnehmer übertragbar, der Vertrag kann privat oder beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.

Die Autorin

Susanne Zurek ist Versicherungsfachfrau (IHK) und Expertin im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung (DVA). Gleichzeitig ist sie Expertin für Generationenberatung (DVA).

Kontakt:
Oststraße 16
51766 Engelskirchen
Tel.: 0151  – 25 3 25 777
E-Mail: susanne.zurek@barmenia.de

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