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Das neue Verpackungsgesetz tritt bis 2025 schrittweise in Kraft

(Advertorial) Auf der Basis von einst beschlossenen EU-Richtlinien werden auch in Deutschland immer mehr nationale Gesetze formuliert und beschlossen, um nach ihrem Inkrafttreten zu einheitlichen Regelungen innerhalb des EU-Binnenmarktes zu sorgen.

Viele dieser Richtlinien sind Endverbrauchern gänzlich unbekannt, sorgen in Unternehmen aber teils für erhebliche Aufwände. Auch sollte die Möglichkeit einer Gesetzesübertretung nicht ins Auge gefasst werden, da durch die neue Gesetzgebung natürlich auch erhebliches Sanktionspotential besteht.

  • Auch wenn im engeren Sinne natürlich der Endverbraucher für Dinge wie Entsorgung und Recycling zuständig ist, gilt in der EU die Maxime der „Extended Producer Responsibility“ – also einer erweiterten Pflicht von Produzenten
EPR im Detail: Erweiterte Pflicht? Für was genau?

Auch wenn, wie zuvor erwähnt, Verbraucher natürlich auch durch ihr Verhalten zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung beitragen, so ist die Ansiedlung bestimmter Pflichten auf Unternehmensebene mit einem viel größeren Hebel verbunden. Müssen große Online-Shops oder andere Unternehmen beispielsweise Verantwortung für bestimmte Dinge, die sie in den Verkehr bringen (klassisches Beispiel: Verpackungen aller Art) übernehmen, so wirkt sich dies schneller positiv aus, als wenn der Endverbraucher durch seine Kaufentscheidungen als „Aufseher“ fungiert.

Im neuen Verpackungsgesetz, dass bis 2025 Schritt für Schritt in Kraft tritt, sind etwa zahlreiche neue Regelungen rund um Verpackungen, Umverpackungen und deren Herstellung wie Beschaffung enthalten. So müssen beispielsweise bestimmte Unternehmen eine Lizenzierung von Verpackungen vornehmen, die sie erstmalig hergestellt oder beschafft haben.

  • Dabei schafft das neue Verpackungsgesetz Anreize zur Vermeidung von Plastikmüll und macht eine Fokussierung auf die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion und zum Recycling von Verpackungsmüll verbindlich
Lizenzierung bei Systembeteiligungspflicht der Verpackungen nötig

Ein wichtiger Passus des Gesetzes ist der Begriff der systembeteiligungspflichtigen Verpackung. Ohne weitere Recherche können sich auch viele Unternehmer unter diesem Begriff nur wenig vorstellen und fragen sich, was denn nun eine beteiligungspflichtige Verpackung ist.

  • Grundsätzlich ist jegliche Verpackung unabhängig vom Material beteiligungspflichtig, sofern diese als Verkaufs- oder Umverpackung von Waren oder Nahrungsmitteln dienen

Aufgrund der zahlreichen Sonderfälle sollten sich betroffene Unternehmen am besten von einem Recyclingspezialisten unterstützen lassen, der sich auch um die besagte Lizenzierung kümmert.

Stand: 29.11.2021 09:14