GmbH-Geschäftsführer: Haftungsprivilegierung nach der Business Judgement Rule
Nach § 43 Abs. 1 GmbH-Gesetz hat der GmbH-Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden. Verstößt er gegen diese Pflicht, haftet er der Gesellschaft persönlich für den entstandenen Schaden. Eine […]