
Abwahl der Abgeltungsteuer: Fortgeltung des Teileinkünfteverfahrens auch nach Verkauf einer GmbH-Beteiligung
GmbH-Gesellschafter, die zu mehr als 25 Prozent an der Gesellschaft beteiligt sind, können anstelle der Abgeltungsteuer für die nächsten vier Jahre das Teileinkünfteverfahren wählen. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Beteiligung fremdfinanziert wurde. Denn […]