Zur Altersdiskriminierung gegenüber GmbH-Geschäftsführer
Der Fall: Der im Juni 1958 geborene X war Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft S-GmbH. Sein Anstellungsvertrag sah eine Laufzeit von fünf Jahren und eine anschließende Verlängerung um jeweils fünf Jahre vor, wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf […]
