Stellplatzkosten: Keine Minderung des geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer
Kosten für einen Stellplatz, die der Arbeitnehmer selbst trägt, mindern nicht den geldwerten Vorteil, der ihm aus der unentgeltlichen Kfz-Überlassung für Privatfahrten zufließt (BFH, Urteil vom 9.9.2025, Az. VI R 7/23). Beispiel Die Klägerin überlässt […]
