FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2023, Az. 6 K 6089/20
Zur geschäftlichen oder betrieblichen Veranlassung von Bewirtungskosten
(FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2023, Az. 6 K 6089/20)
– Der Fall:
Eine GmbH führte jährlich für ihre Kunden sowie für Gäste, zu denen Geschäftsbeziehungen angebahnt werden sollten, eine sogenannte Kick-Off-Veranstaltung durch. Mitarbeiter sowie Geschäftsführer nutzten diese Veranstaltungen für Kontaktgespräche. Zu Cateringzwecken waren provisorische Tresen aufgebaut; die reinen Cateringkosten betrugen bis zu 80 Euro je Teilnehmer.
Die Namen der teilnehmenden Gäste wurden erst nach Beanstandung durch die Außenprüfung dokumentiert. Demnach waren von den insgesamt 200 bis 240 Teilnehmern rund 20 bis 25 Prozent Mitarbeiter gewesen. Die Kosten fürs Catering bei den drei Veranstaltungen in den Streitjahren waren nicht im Sinne des § 4 Abs. 7 Einkommensteuergesetz einzeln und getrennt von den anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet. Daher beurteilte das Finanzamt die Aufwendungen in vollem Umfang als nichtabziehbar.