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Betriebsprüfung: Prüfungsschwerpunkte im Jahr 2021

Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gibt die Finanzverwaltung in NRW die Schwerpunkte bei den Betriebsprüfungen im Jahr 2021 bekannt. Man wird aber davon ausgehen können, dass diese Prüffelder auch in anderen Bundesländern relevant sein dürften. Die Finanzverwaltung NRW verhindert mit dieser Veröffentlichung die Erwartung, dass im Interesse einer gegenseitigen Arbeitserleichterung bereits bei der Abgabe der Steuererklärung die zur Bearbeitung der Prüffelder notwendigen Unterlagen und Informationen eingereicht werden.

Für GmbHs und ihre Gesellschafter dürften vor allem die folgenden Schwerpunkte von Interesse sein:

  • Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG), u.a. entgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Anteilen, Einkünfte aus der Auflösung oder Kapitalherabsetzung bei GmbHs,
  • Beteiligung von Kapitalgesellschaften an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG),
  • Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c KStG),
  • Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG.
Stand: 30.03.2021 14:35