Gewerbetreibende können im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit Arbeitskleidung oder Berufskleidung als Betriebsausgaben absetzen. Dabei muss jedoch beachtet werden: Die Berufskleidung ist nur dann absetzbar, sofern es sich um eine typische Kleidung des Berufs handelt. So sind beispielsweise normale Hemden oder Jeanshosen aufgrund ihrer auch privaten Einsatzmöglichkeiten keine Arbeitskleidung und somit nicht als Betriebsausgaben absetzbar.
Berufsbekleidung wird in der Regel zum Schutz oder aus Hygienegründen vorgeschrieben. Weiterhin dient die Berufsbekleidung als Identifikationssymbol, als Markenzeichen, als Corporate Identity oder als Uniform und wird entsprechend den Vorgaben getragen. Folgende Bekleidung wird ohne weiteres als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten anerkannt:
- Arbeitsschuhe (Stahlkappenschuhe), Arbeitsschutzhelme
- blaue Latzhosen
- Kleidung im medizinischen Bereich (Arztkittel etc.)
- die Robe eines Rechtsanwalts
- typische Berufsbekleidung von Schreinern oder Zimmerleuten
- Kittel o.ä. von Reinigungskräften
Ebenso als Betriebsausgaben abzugsfähig sind die Reinigungskosten für die Arbeitsbekleidung, so z.B. chemische Reinigung, anteilige Waschkosten, anteilige Kosten für das Trocknen oder Bügeln der Berufsbekleidung. Doch was gilt, wenn die typische Berufskleidung auch im Alltag getragen werden kann?
Beispiel:
Ein Trauerredner sieht schwarze Anzüge, schwarze Hemden und schwarze Mäntel als typische Berufskleidung an. Im Alltag würde er nicht „ganz in schwarz gehüllt“ auftreten.
Der BFH hat diese Frage mit Urteil vom 16.3.2022 entschieden: Ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung scheidet auch dann aus, wenn diese ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird.
Der BFH bestätigte, dass Aufwendungen für Kleidung als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar sind. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn es sich um Aufwendungen für typische Berufskleidung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt.