Die Corona-Krise forciert bei Kreditgebern eine vorsichtige Sichtweise. Das ist das eindeutige Ergebnis einer Umfrage unter Kreditverantwortlichen von Januar 2021. Durchgeführt hat diese der Bundesverband „Die KMU-Berater“. Eine zentrale Aussage: Banken erwarten von Unternehmen ein Frühwarnsystem. Das fordert seit dem 1.1.2021 auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG).
Die Umfrage des Bundesverbands „Die KMU-Berater“ zeigt auf, an welchen Stellschrauben Banken drehen werden, um ihre Kreditrisiken zu begrenzen.
Deutliche Verschlechterungen in der Bonität erwartet
Die Banken erwarten eine fast durchgehende Verschlechterung der Bonitäten ihrer Kreditkunden. Diese Erwartung geht über die direkt von der Corona-Krise negativ betroffenen Branchen hinaus. Die Konsequenz: Unternehmen sollten ihre Finanzierungssituation analysieren und zukunftsfest machen. Einen Selbstcheck für eine erste Bestandsaufnahme bieten die KMU-Berater auch an: www.checkliste-unternehmensfinanzierung.kmu-berater.de.
Diese Stellschrauben wollen Banken nutzen
- Banken wollen den Jahresabschluss 2020 als Basis für eine Kreditentscheidung vorliegen haben. Damit kommt auf die Geschäftsführer von GmbHs und deren Steuerberater Zeitdruck zu, wenn Gespräche über Verlängerungen von Krediten oder neue Kreditanfragen anstehen.
- 83% der Antwortenden wollen die Anforderungen an die laufende Berichterstattung ihrer Firmenkunden erhöhen. Das betrifft die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und die Forderung nach Zielen, Planzahlen und in der Folge nach Plan-Ist-Vergleichen.
- Die Nachbesicherung bestehender Engagements hat auch hohe Priorität: 73% der Befragten nannten diese Möglichkeit, für bereits bestehende Kredite weitere Sicherheiten zu verlangen, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung des Kunden verschlechtert oder zu verschlechtern droht.
- Erhöhung von Zinsen und Gebühren sehen 63% als eine weitere Möglichkeit.
- Immer noch 38% können sich eine Reduzierung bestehender Kreditlinien vorstellen. Voraussetzungen für weitere Kredite:
- Die Ursache für eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse muss eindeutig in der Corona-Krise liegen.
- Das Unternehmen muss weiterhin ein positives Eigenkapital ausweisen.
- Die Gesellschafter/Geschäftsführer von GmbHs müssen für deren Kredite persönlich per Bürgschaft haften.
- Die Kredite müssen besichert sein (zumindest zum Teil).
Zentraler Punkt: Das Frühwarnsystem des Unternehmens
79% der Kreditverantwortlichen halten es für „äußerst wichtig“ und „sehr wichtig“, dass ihre Firmenkunden ein Frühwarnsystem nutzen. § 1 Abs. 1 des neuen StaRUG sagt dazu: Die Geschäftsführer einer GmbH müssen fortlaufend über Entwicklungen wachen, die den Fortbestand der GmbH gefährden können. Erkennen die Geschäftsführer solche, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen unverzüglich Bericht. Und im Abs. 2 wird geklärt, dass dies auch für andere Rechtsformen gilt.
Die Konsequenz sind folgende Fragen: Welches sind die größten Risiken im Geschäftsmodell des Unternehmens? Wie können diese regelmäßig beobachtet, erkannt, reduziert oder sogar vermieden werden? Welche weiteren Risiken könnten in der Zukunft bei einer Weiterentwicklung des Geschäftsmodells dazu kommen? Welche Instrumente/Kennzahlen sollen zur Überwachung genutzt werden? Wer im Unternehmen ist dabei für welche Aufgaben verantwortlich?
Dass ein Frühwarnsystem im ureigenen Interesse des Unternehmens ist, versteht sich von selbst. Wenn es dazu für Kreditgeber ein positiver Faktor ist – umso besser.
Carl-Dietrich Sander ist freiberuflicher Berater für kleinere und mittelständische Unternehmen und bietet Vorträge, Seminare sowie Workshops an. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen auf:
- Finanzierung sichern,
- Liquidität steuern,
- Rating verbessern,
- Bankenkommunikation gestalten.
Zudem hat er zahlreiche Publikationen zu diesen Themen verfasst.