BFH, Urteil vom 25. September 2024, Az. II R 2/22
Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft
(BFH, Urteil vom 25. September 2024, Az. II R 2/22)
– Der Fall:
Die Klägerin ist alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer GmbH. Sie war gleichzeitig Eigentümerin eines inländischen Grundstücks, welches sich im Betriebsvermögen ihres Einzelunternehmens befand. Mit notarieller Urkunde aus 2018 übertrug das Einzelunternehmen im Wege der Ausgliederung sein Vermögen als Ganzes auf die mit Gesellschaftsvertrag vom selben Tag neu gegründete Klägerin. Die Ausgliederung wurde im Handelsregister eingetragen.
Das Finanzamt setzte mit Bescheid aus 2019 gegenüber der Klägerin Grunderwerbsteuer fest. Dieser wurde bestandskräftig. Nach Bewertung des Grundbesitzes durch das zuständige Finanzamt wurde der Grundbesitzwert festgestellt. Daraufhin änderte das beklagte Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid und erhöhte die Grunderwerbsteuer. Hiergegen legte die Klägerin Einspruch ein.
Die Klage vor dem Finanzgericht hatte teilweise Erfolg, soweit die Klage die Erhöhung der Grunderwerbsteuer aus 2019 betraf. Dagegen richtete sich die Klage des Finanzamts.
