Vor- und Nachteile der Insolvenzrechtsreform für GmbHs
Bonn, 15.7.2021. Zum Jahresanfang ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten. Im Kern geht das neue Gesetz auf die EU-Richtlinie zur Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens zurück. Die Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten die Einführung eines außergerichtlichen, einer tatsächlichen Insolvenz vorgelagerten Sanierungsrahmens. Der deutsche Gesetzgeber hat diesen präventiven Restrukturierungsrahmen im sog. Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz verwirklicht, das einen außergerichtlichen Sanierungsrahmen für in der Krise befindliche Unternehmen vorsieht. Solche krisenbehafteten Unternehmen dürfte es aktuell infolge der COVID-19-Pandemie viele geben.
Daneben sieht das SanInsFoG Änderungen in der Eigenverwaltung vor. Hier wurden insbesondere die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung konkretisiert und die Aufgaben des Sachwalters erweitert. Die Geschäftsführung hat beispielsweise nunmehr die ganze Zeit über für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen und damit die Gläubigerinteressen zu berücksichtigen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber u.a. die Gründe für die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung weiter spezifiziert und die Haftung der Geschäftsleitung im vorläufigen und eröffneten Eigenverwaltungsverfahren normiert. Danach haften u.a. GmbH-Chefs in der Eigenverwaltung wie vorläufige Insolvenzverwalter.
Die Insolvenzordnung wurde ebenfalls an einigen wesentlichen Stellen geändert. So wurden u.a. die Insolvenzgründe der Überschuldung und der drohenden Zahlungsunfähigkeit konkretisiert und der Zeitraum für die Stellung des Insolvenzantrags im Fall der Überschuldung auf maximal sechs Wochen verlängert.
Weitere Informationen dazu, welche Chancen aber auch Risiken GmbH-Geschäftsführer durch die Insolvenzrechtsreform erwarten, finden sich in der aktuellen Ausgabe der GmbH-Steuerpraxis aus dem VSRW-Verlag (www.vsrw.de).