Externer Büroservice mit Verschwiegenheits-Garantie
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Köln. Ab sofort können Rechtsanwälte ihre Telefondienste an einen externen Büroservice vergeben, ohne Sorge haben zu müssen, ihre anwaltliche Schweigepflicht zu verletzen. Das Telekommunikationsunternehmen TELiAS bietet Ihnen Dienste mit Verschwiegenheitsverpflichtungen nach den neuesten Anforderungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Der neue Service richtet sich aber nicht nur an Rechtsanwälte, sondern auch an Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – also an alle, die ebenfalls großen Wert auf ein Höchstmaß an Diskretion und Verschwiegenheit legen.
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Beim Auslagern der Telefonzentrale nimmt ein professioneller Sekretariatsservice wie TELiAS eingehende Anrufe im Namen des Kunden persönlich entgegen und bearbeitet sie nach dessen Wünschen. Dabei werden die Anliegen der Anrufer notiert oder je nach Anweisung direkt an den gewünschten Ansprechpartner weiterverbunden. Im Anschluss an jedes Gespräch stellt der Büroservice dem Auftraggeber aussagefähige Gesprächsnotizen zur Verfügung zum Beispiel via E-Mail, SMS oder im Web. Für Rechtsanwälte, aber auch Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer steht dabei naturgemäß die Frage nach einer möglichen Verletzung der Schweigepflicht im Raum.
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Das TELiAS-Anwaltssekretariat bietet diesen Berufsgruppen jetzt ein Höchstmaß an Vertraulichkeit durch Verschwiegenheitsverpflichtungen zwischen allen Parteien. Zum einen geht die Telefon-sekretärin mit ihrem Arbeitgeber TELiAS eine Verpflichtung ein – und diese wiederum gegenüber dem beauftragenden Rechtsanwalt. Zum anderen verpflichtet sich die TELiAS-Sekretärin – und das ist neu – auch persönlich gegenüber dem Rechtsanwalt. Diese »Besondere Verschwiegenheitsverpflichtung« wird auf die Kanzlei des Anwaltes ausgestellt und von der TELiAS-Sekretärin unterschrieben. Anschließend bekommt sie der auftraggebende Rechtsanwalt zugestellt, ohne dass dieser selbst aktiv werden muss.
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Mit dem neuen Service reagiert TELiAS auf eine Anforderung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) von 2010 zu externen Büroserviceangeboten und deren Inanspruchnahme durch Anwaltskanzleien. Darin wird festgehalten, dass jeder einzelne Mitarbeiter einer beauftragten Serviceeinrichtung gegenüber dem Rechtsanwalt eine Erklärung abgeben muss, um seiner beruflichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit nachzukommen. Eine Erklärung ausschließlich zwischen Mitarbeiter und beauftragter Serviceeinrichtung ist dagegen nicht ausreichend.
Die TELiAS GmbH mit Sitz in Köln ist Innovationsführer im Bereich Telefon-Sekretariatsdienste und Outsourcing von Telefonzentralen. Mit über 3.500 Geschäftskundenverträgen nimmt das Telekommunikationsunternehmen eine Spitzenposition in seinem Marktsegment ein. Für seine Sekretariatslösungen wurde es 2010 als innovativstes Unternehmen in der Kategorie Office mit dem Innovationspreis-IT der Initiative Mittelstand ausgezeichnet.
Weitere Informationen unter: www.telias.de
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