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Versicherungen & Vorsorge
Pensionszusage für Geschäftsführer: Probleme bei der Ausfinanzierung

Zum Jahresende beobachtet der "Deutsche bAV Service" vermehrt Probleme innerhalb von Kapitalgesellschaften bei der Ausfinanzierung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer. Gerade Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Personalabteilungen und auch Rechtsanwälte wenden sich in diesen Wochen häufig an den "Deutschen bAV Service" um in Erfahrung zu bringen, wie man das Problem der drückenden Pensionslasten in den Griff bekommen kann. Dabei wird beobachtet, dass sich die Lösungsansätze der Finanzdienstleistungsunternehmen ausschließlich auf die Auslagerung und/oder Nachfinanzierung in Form von Versicherungslösungen konzentrieren. Doch nicht immer ist dies der Königsweg für die Unternehmen - vielmehr verschiebt sich in vielen Fällen das Problem.

Der "Deutsche bAV Service" empfiehlt den betroffenen Unternehmen daher dringend, sich unabhängigen Rechtsrat einzuholen. Denn Rechtsanwälten und gerichtlich zugelassenen Rentenberatern ist eine provisionsorientierte Beratung untersagt - der Verbraucherschutz hier also gewährleistet. Arbeitgeber sind somit gut beraten, wenn Sie sich bei der Einrichtung, Erstellung und Überprüfung von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung professionellen Rat einholen, um auch die entsprechenden Haftungsgefahren einer Falschberatung abwälzen zu können. Dies betrifft nicht nur die juristisch fundierte betriebsrentenrechtlichen Beratung, sondern auch die Frage nach der für das Unternehmen "besten bzw. richtigen" Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtung.

Folglich ist im Rahmen von Beratungsvorgängen der betrieblichen Altersversorgung eine strikte Kompetenzverteilung zu wahren. Diese wird dadurch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat, in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen Know-how-Trägern zugewiesen werden. Die Übernahme der Rechtsberatung hat dabei durch einen befugten Rechtsberater zu erfolgen, die der Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater und die Finanzierungs- und Absicherungsfragen sollten durch einen erfahrenen und spezialisierten Finanzdienstleister geklärt werden. Nur auf diesem Wege kann zudem dem umfassenden Verbraucherschutzgedanken des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) hinreichend Rechnung getragen werden.

Quelle: Deutscher bAV Service www.deutscher-bav-service 


 

 
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